giltig lässt, hat kein Recht zu existi=
ren.” Vielleicht sind diese Worte aus=
erkoren, eine Sockelseite des Denk=
mals zu schmücken, welches für den
grossen Meister errichtet werden soll.
© Am empfindlichsten hat sich die
erwähnte Wandlung naturgemäss an
jenem Theile der Kunst vollzogen,
welcher uns am nächsten liegt, näm=
lieh auf dem Gebiete des Gewerbes.
0 Die Anstrengungen, welche aller=
orts gemacht werden, um das Kunst=
gewerbe zu heben, sind sicherlich sehr
grosse, und doch unterläuft überall der
Fehler, dass man zwei Berufe, Künst=
ler und Gewerbetreibende, vereinigen
will, die sich absolut nicht vereinen
lassen. 000
O Der Künstler als Repräsentant der
Kunst kennt nur diese und seine Ideale,
während der Gewerbetreibende stets
nur seinen Vortheil im Auge hat; also
zwei Begriffe, welche nie in einander
aufgehen können. Die „Kunstgewer=
betreibenden” hatten bisher an der
Kunst einen recht angenehmen Rück=
halt und glaubten durch Zuziehung
eines schlecht honorirtenKünstlers, den
sie zur Herstellung ihrer Erzeugnisse
V. Ausstellung
der Vereinigung
bildender Künst
ler Oesterreichs.
Violetter Saal,
ausgestaltet von
Josef M. Auchen-
taller. OM
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