MAK
giltig lässt, hat kein Recht zu existi= 
ren.” Vielleicht sind diese Worte aus= 
erkoren, eine Sockelseite des Denk= 
mals zu schmücken, welches für den 
grossen Meister errichtet werden soll. 
© Am empfindlichsten hat sich die 
erwähnte Wandlung naturgemäss an 
jenem Theile der Kunst vollzogen, 
welcher uns am nächsten liegt, näm= 
lieh auf dem Gebiete des Gewerbes. 
0 Die Anstrengungen, welche aller= 
orts gemacht werden, um das Kunst= 
gewerbe zu heben, sind sicherlich sehr 
grosse, und doch unterläuft überall der 
Fehler, dass man zwei Berufe, Künst= 
ler und Gewerbetreibende, vereinigen 
will, die sich absolut nicht vereinen 
lassen. 000 
O Der Künstler als Repräsentant der 
Kunst kennt nur diese und seine Ideale, 
während der Gewerbetreibende stets 
nur seinen Vortheil im Auge hat; also 
zwei Begriffe, welche nie in einander 
aufgehen können. Die „Kunstgewer= 
betreibenden” hatten bisher an der 
Kunst einen recht angenehmen Rück= 
halt und glaubten durch Zuziehung 
eines schlecht honorirtenKünstlers, den 
sie zur Herstellung ihrer Erzeugnisse 
V. Ausstellung 
der Vereinigung 
bildender Künst 
ler Oesterreichs. 
Violetter Saal, 
ausgestaltet von 
Josef M. Auchen- 
taller. OM 
25
	        
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