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Unterbringung eines Amtes der Staatsverwaltung erworben, obgleich es für 
diesen Zweck ganz ungeeignet ist. 
Wir stehen heute vor einer bedeutenden Bauherstellung, nämlich der des 
neuen allgemeinen Krankenhauses, und abermals soll das traurige Prinzip der 
Durchführung durch die Bauressorts zur Anwendung kommen. Wir müssen es 
aussprechen, daß wir eine derartige Entstehung so wichtiger Bauten als einen 
schweren Schlag für die heimische Kunstentwicklung empfinden würden. 
Wir halten es für unrichtig, immer nur das finanzielle Interesse der einzel' 
nen Ressorts in Betracht zu ziehen, und sind überzeugt, dass das Verfügungs' 
recht über so große öffentliche Mittel gewisse kulturelle Verpflichtungen auf' 
erlegt. Der Weg, diesen gerecht zu werden, wird immer die Rücksichtnahme 
auf die Kunstentwicklung sein. 
Dem Einwand, daß es sich in allen diesen Fällen nicht um Luxus', son' 
dern um Nutzbauten handle, begegnen wir mit der Bemerkung, daß die 
moderne Kunst weit entfernt ist, die unerbittlichen Forderungen des prak' 
tischen Lebens als Hemmnisse zu empfinden, sondern gerade aus ihnen ihre 
stärksten und fruchtbarsten Anregungen zieht. 
Daß der gegenwärtige Zustand unserer Kunstverhältnisse als kritisch zu 
betrachten sei, scheint auch an anderen Orten erkannt zu werden. Wir weisen 
auf die Anfrage hin, die der Reichsratsabgeordnete Dr. Mayreder in der 
Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 3. Dezember an Eure Exzellenz gerichtet 
hat und auf die Eingabe des Österr. Ingenieur' und Architektenvereines und 
vor allem auf das so bemerkenswerte Handschreiben Seiner königl. Hoheit des 
Prinzregenten Luitpold von Bayern, die in der erwähnten Anfrage zitiert 
werden. 
Durch Ausscheidung aller die Kunst betreffenden Angelegenheiten aus 
allen Ressorts der Staatsverwaltung und Zuweisung derselben an ein eigenes 
Kunstamt könnte den angeführten Mißständen wirksam begegnet werden. Es 
wäre dann wenigstens unmöglich, daß staatliche Kunstinstitute offenkundig 
gegeneinander arbeiten, wie dies leider Jetzt der Fall ist, und \ erfügungen wie 
die des Handelsministeriums, das mit Übergehung unserer schöpferisch tätigen 
kunstgewerblichen Kräfte mit der Durchführung der österreichischen Aus' 
Stellungen in London und Turin ein administratives Amtsorgan ad personam 
betraut hat, wären ausgeschlossen. 
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