Unterbringung eines Amtes der Staatsverwaltung erworben, obgleich es für
diesen Zweck ganz ungeeignet ist.
Wir stehen heute vor einer bedeutenden Bauherstellung, nämlich der des
neuen allgemeinen Krankenhauses, und abermals soll das traurige Prinzip der
Durchführung durch die Bauressorts zur Anwendung kommen. Wir müssen es
aussprechen, daß wir eine derartige Entstehung so wichtiger Bauten als einen
schweren Schlag für die heimische Kunstentwicklung empfinden würden.
Wir halten es für unrichtig, immer nur das finanzielle Interesse der einzel'
nen Ressorts in Betracht zu ziehen, und sind überzeugt, dass das Verfügungs'
recht über so große öffentliche Mittel gewisse kulturelle Verpflichtungen auf'
erlegt. Der Weg, diesen gerecht zu werden, wird immer die Rücksichtnahme
auf die Kunstentwicklung sein.
Dem Einwand, daß es sich in allen diesen Fällen nicht um Luxus', son'
dern um Nutzbauten handle, begegnen wir mit der Bemerkung, daß die
moderne Kunst weit entfernt ist, die unerbittlichen Forderungen des prak'
tischen Lebens als Hemmnisse zu empfinden, sondern gerade aus ihnen ihre
stärksten und fruchtbarsten Anregungen zieht.
Daß der gegenwärtige Zustand unserer Kunstverhältnisse als kritisch zu
betrachten sei, scheint auch an anderen Orten erkannt zu werden. Wir weisen
auf die Anfrage hin, die der Reichsratsabgeordnete Dr. Mayreder in der
Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 3. Dezember an Eure Exzellenz gerichtet
hat und auf die Eingabe des Österr. Ingenieur' und Architektenvereines und
vor allem auf das so bemerkenswerte Handschreiben Seiner königl. Hoheit des
Prinzregenten Luitpold von Bayern, die in der erwähnten Anfrage zitiert
werden.
Durch Ausscheidung aller die Kunst betreffenden Angelegenheiten aus
allen Ressorts der Staatsverwaltung und Zuweisung derselben an ein eigenes
Kunstamt könnte den angeführten Mißständen wirksam begegnet werden. Es
wäre dann wenigstens unmöglich, daß staatliche Kunstinstitute offenkundig
gegeneinander arbeiten, wie dies leider Jetzt der Fall ist, und \ erfügungen wie
die des Handelsministeriums, das mit Übergehung unserer schöpferisch tätigen
kunstgewerblichen Kräfte mit der Durchführung der österreichischen Aus'
Stellungen in London und Turin ein administratives Amtsorgan ad personam
betraut hat, wären ausgeschlossen.
55