Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Jahrgang 5 (1902) (Heft 3)

wird,  um  sich  Arbeit  zu  verschaffen,  wie  die  Abtei  von  St.  Quen  z.  B.  auf  Veranlassung
  der  Stadtväter  niedergerissen  wurde,  um  einigen  Brotlosen  und  Land'
Streichern  Arbeit  zu  verschaffen.
„Kümmert  euch  um  euere  Denkmäler,  und  ihr  werdet  nicht  nötig  haben,
sie  wieder  herzustellen.  Bewacht  ein  altes  Bauwerk  mit  ängstlicher  Sorgfalt;
bewahrt  es  so  gut  wie  angängig  und  um  jeden  Preis  vor  dem  Zerfall.  Zählt
seine  Steine  wie  die  Edelsteine  einer  Krone;  stellt  Wachen  ringsherum  auf  wie
an  den  Toren  einer  belagerten  Stadt,  bindet  es  mit  Eisenklammern  zusammen,
wo  es  sich  löst;  stützt  es  mit  Balken,  wo  es  sich  neigt,  kümmert  euch  nicht  um
die  Unansehnlichkeit  solcher  Stützen:  besser  eine  Krücke  als  ein  verlornes
Glied.  Tut  dies  alles  zärtlich  und  ehrfurchtsvoll  und  unermüdlich  und  noch
manches  Geschlecht  wird  unter  seinem  Schatten  erstehen,  leben  und  wieder  vergehen.
  Seih  letzter  Tag  muß  einmal  kommen;  aber  laßt  ihn  ouen  und  unzweifelhaft
  sein  und  laßt  keine  Entwürdigung  und  falsche  Herstellung  ihn
noch  der  letzten  Totenehren  berauben,  die  Erinnerung  ihm  erweist!
„Über  noch  mutwilligere  oder  unwissendere  Zerstörung  ist  es  nutzlos  zu
sprechen;  meine  Worte  erreichen  doch  diejenigen  nicht,  die  sie  begehen;  nein,
wahrhaftig!  —  mehr  nutzlose  Worte  als  meine  hat  es  nie  gegeben.  (Dieser
Paragraph  ist,  glaube  ich,  der  beste  im  Buche  und  doch  der  vergeblichste.)
„Und  doch,  ob  sie  gehört  wird  oder  nicht,  ich  darf  die  Wahrheit  nicht  verschweigen, ­
  daß  es  sich  gar  nicht  um  Zweckdienlichkeit  oder  Gefühl  handelt
bei  der  Frage,  ob  wir  die  alten  Gebäude  restaurieren  sollen  oder  nicht.  VMr
haben  gar  kein  Recht,  sie  anzurühren.  Sie  gehören  uns  nicht.  Sie  gehören  teilweise ­
  denen,  die  sie  bauten,  und  teilweise  allen  Menschengeschlechtern,  uie
nach  uns  kommen  sollen;  die  Toten  haben  noch  ihr  Recht  an  sie;  das,  wofür
sie  sich  mühten,  der  Preis  des  Errungenen,  oder  der  Ausdruck  des  religiösen
Gefühls,  oder  was  sie  sonst  beabsichtigten,  dauernd  in  diesen  Bauwerken  zu
verkörpern,  haben  wir  kein  Recht  zu  verwischen  und  zu  vernichten.  Was  wir
selbst  gebaut,  das  dürfen  wir  auch  zusammenreißen;  aber  was  andere  Männer
mit  Aufwand  ihrer  Kraft  und  ihres  Lebens  errichtet  haben,  das  gehört  auch
unseren  Nachfolgern.  Es  mag  künftig  ein  Anlaß  der  Trauer,  des  Schadens  von
Millionen  sein,  daß  wir  zu  unserer  Bequemlichkeit  Gebäude  zusammengerissen
haben,  die  wir  entbehren  zu  können  glaubten.  Solche  Trauer,  solchen  Verlust
haben  wir  nicht  das  Recht  anderen  aufzuerlegen.  Gehörte  die  Kathedrale  von
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.