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MAK

Full text : Jahrgang 6 (1903) (Heft 3)

welche  ihm  dienen  wollen,  die  beste  Ausbildung  erhalten,  und  wir  finden
überall  Institute,  in  denen  dieser  Zweck  verfolgt  und  so  gut  als  nur  irgend
möglich  erreicht  wird.  Mangelte  uns  eine  Bauschule  oder  eine  der  verschiedenen ­
  Anstalten,  in  denen  Officiere  ausgebildet  werden,  oder  eine
Klinik  für  die  Unterweisung  junger  Aerzte,  oder  irgend  eines  der  vielen
Institute,  deren  Wirksamkeit  sich  auf  alle  Gebiete  des  Staatslebens  erstreckt, ­
  und  die  der  Heranbildung  brauchbarer  Männer  dienen  sollen,  so
würde  sich  auf  der  Stelle  das  Bedürfniß  fühlbar  machen  und  die  Errichtung ­
  der  fehlenden  Anstalt  nothwendig  erscheinen.  In  welcher  Weise
stellt  sich  nun  die  Errichtung  einer  sogenannten  Akademie  der  Künste,
d.  h.  einer  Anstalt,  deren  Zweck  die  Ausbildung  von  Malern  und  Bildhauern ­
  ist,  als  ein  gefühltes  Bedürfniß,  und  die  Sorge  dafür  als  eine  Pflicht
des  Staates  dar?  ©©©
©  Welches  würde  ihre  Idee  sein?  Ist  eine  Anstalt,  wo  von  Staatswegen
junge  Leute  zu  Künstlern  gemacht  werden,  eine  Möglichkeit?  Ist  sie  eine
Möglichkeit,  wie  soll  dann  verfahren  werden,  um  sie  zu  erreichen?  Können
junge  Leute,  wenn  man  sie  überhaupt  zu  Künstlern  machen  kann,  dadurch
zu  Künstlern  gemacht  werden,  daß  man  sie  von  Künstlern  unterrichten
läßt?
©  Und  was  giebt  dem  Staate  dazu  ein  Recht?  Er  bildet  Beamte,  Officiere, ­
  Aerzte  und  so  weiter,  weil  er  sie  braucht.  Er  kann  sagen,  wollt  ihr
mir  dienen,  so  dient  mir  in  der  Weise,  wie  ich  es  verlange;  aber  die  so  erzogenen ­
  Künstler,  wenn  sie  nun  fertig  erzogen  sind  und  in  der  vom  Staate
approbirten  Kunstrichtung  allen  Anforderungen  entsprechen,  was  soll
dann  mit  ihnen  geschehen  ?  Ist  es  nicht  natürlich,  daß  sie  sagen,  ich  habe
so  gelernt,  wie  du  wolltest,  nun  beschäftige  mich  auch.  Soll  der  Staat  gezwungen ­
  sein,  nun  auch  Arbeit  zu  geben,  und  zwar  genügende,  hinreichend, ­
  den  Mann  und  die  Familie  zu  ernähren,  die  er  gründen  wird?
©  Diese  Fragen  bedürfen  keiner  Antwort,  das  Verhältniß  liegt  zu  Tage.
Der  Staat  kann  derlei  Verpflichtungen  nicht  übernehmen.  Man  hat  sich
bisher,  so  viel  ich  weiß,  damit  geholfen,  daß  man  den  jungen  Leuten  beim
Eintritt  in  die  Akademie  ausdrücklich  erklärte,  sie  hätten  keinerlei  Aussicht ­
  auf  eine  spätere  Weiterhülfe  von  Seiten  der  Regierung.  Allein  die
so  Gewarnten  wissen  recht  gut,  daß  diejenigen,  welche  in  der  Concurrenz

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