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BAU- UND WOHNUNGSKUNST 
HEFT 16 
SEITE 333 
Georg Mendelssohn-Hellerau: 
Metallarbeiten. 
welche die heutige Zeit fordert. Zusammenhängend 
damit soll die Bauordnung eine möglichst weit 
herzige Fassung und die liberalste Auslegung, be 
grenzt nur durch die öffentliche Sicherheit und Ge 
sundheit, erfahren. Die allgemeine Wiederaufnahme 
der Bautätigkeit ist schließlich eine Geldfrage. So 
hätten in Wien die Renovierungsarbeiten, die sich 
heute schon mit elementarster Notwendigkeit allent 
halben aufdrängen, längst schon reger eingesetzt, 
wenn den Hausherren entsprechende Kredite zur 
Verfügung gestanden wären. Neubauten werden 
wohl in nächster Zeit nicht mehr im einstigen Aus 
maß zur Ausführung gelangen können. Immerhin 
zwingt der Riß zwischen Staaten und Industrie zur 
Konsolidierung und zur Vereinheitlichung ihrer Be 
triebe in Österreich und damit zum Neubau oder zur 
Umadaptierung von Fabriken und technischen Neu 
anlagen. Ebenso zwingt die herrschende Wohnungs 
not zu Not- und gemeinnützigen Bauten und zur 
Gründung neuer Bau- und Wohnungsgenossen 
schaften. Soweit es an mir liegt, soll auch bei diesen 
Bauten das Gewerbe im allgemeinen und im be 
sonderen Ihr Gewerbe von diesen Arbeiten nicht 
ausgeschlossen werden. 
Dasselbe gilt von den Bauarbeiten, welche mit 
der Elektrifizierung unserer Betriebe und Nutzbar 
machung der Wasserkräfte Zusammenhängen. Auch 
hier wird nach meiner Ansicht das Gewerbe nicht 
zu kurz kommen. Noch bevor die allgemeine Bau 
tätigkeit einsetzt, ist schließlich ein sehr wichtiges 
Problem zu lösen: die Arbeiterfrage. 
War diese im Baugewerbe schon während der 
Friedenszeiten eine Kalamität, ist sie heute ein 
schwerwiegendes Hindernis für die Wiederaufnahme 
der Bauarbeiten geworden. Die früher vorhandenen 
Kräfte — meist Arbeiter aus Böhmen und Ungarn 
— sind fast sämtlich abgewandert. Es müßte darum 
rechtzeitig der Zuzug von Bauarbeitern wieder be 
lebt werden. Mit dieser Perspektive für relativ 
bessere Zeiten des Baugewerbes verbinde ich aber 
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WISN • VII• MARIAHILFERSTR. 84 / ANDREASGA65E N2 Z-4 
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