MAK
Nr. 30/VI. 
Gebrüder Thonet’ HCher Zentral-Anzeiger 
a) AUSFÜHRUNGEN 1, 2, 3, 4 OHNE LEHNBRETTELN. 
1. 
(Stets in arabischen Ziffern anzugeben.) 
1. Die Lehne selbst oder der Lehneiusatz erhält einen angeschraubten Polster 
falzstab zum Überziehen beiderseits. Dieser hat eine Breite von lft mm, eine Stärke von 
zirka 12 mm, muß aus Hartholz sein und solid mit Schrauben befestigt werden. 
Bei kantigen Lehnen muß der Falz vorne 4 mm gegen die Lehne zurückstehen, 
rückwärts eventuell mehr. 
Bei Möbeln in Kundprofil ist der Falz in der Mitte des Profiles auzuschraubcn, 
eventuell etwas mehr nach rückwärts. Immer muß jedoch darauf geachtet werden, daß die 
Polsterung anstandslos angebracht werden kann. 
Dieser Falz wird bei den meisten Möbeln angewendet und bleibt, nachdem der Überzug 
von beiden Seiten vorgenommen werden muß, stets roh. 
2. Die Lehne selbst oder der Lehneinsatz erhält einen angeleimten Polsterfalzstab zum 
Überzieheu nur von vorne (sogenannter Pariser Falz). 
Dieser ist aus demselben Holz wie das Gestell und wird an die Lehne angepaßt, 
geleimt und angeschraubt, \orne tritt der Falz um zirka 5 mm zurück, geht jedoch lückwärts 
mit der Lehne in einer Ebene und ist von dieser durch Einkerbung E getrennt. Der Falz 
bleibt nur von vorne roh und wird von innen und rüokwärts poliert. 
Bei Möbeln in Kundprofil kann diese Art Polsterfalz nicht angebracht werden. 
Die Breite dieses Falzes beträgt ebenfalls zirka 15 mm. 
3. In die bestehenden Lehneinsätze a wird direkte ein entsprechend breiter Falz 
angebracht und die Polsterung wie bei II, nur von vorne genagelt. 
Die Tiefe dieses Falzes beträgt 4 mm, die Breite je nach der Holzstärke des Ein 
satzes 10—15 mm 
4. Bei Möbeln, die nicht einen ausgesprochenen Lehneinsatz besitzen (Nr. M7, 179 
etc.) wird der nötige Polsterfalz durch direktes Ausflllzen der Lehnfüße b und Lehnbögen />, 
respektive der Lehnstäbe b erzielt. 
Auch hier ist zu beachten, daß die Falzbreite zumindest 10 mm, die Falztiefe 
zirka 3 mm beträgt 
2b) AUSFÜHRUNGEN 11, 12, 13, 14, 15 MIT BRETTELN. 
(Stets in arabischen Ziffern anzugeben.) 
Die Ausführungen mit Lehnbretteln, welche ausdrücklich in der Bestellung angeführt werden müssen, entsprechen 
im 1 rinzip jenen unter den Nummern 1 4 erwähnten Gruppen, nur wird in die Lehne ein Polsterbrettel eingesetzt, und 
zwar normalerweise rückwärts in der Farbe des Gestelles poliert, respektive mattiert
	        
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