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Volltext: Monatszeitschrift X (1907 / Heft 8 und 9)

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in Silberarbeiten zu dürfen, 
obwohl er nicht die regel- 
rechte Bahn der Gold- 
schmiede durchlaufen hatte. 
Ebenso wurde 
dem Hans Rap- 
pold, welcher 
in Nürnberg 
das Meister- 
recht erworben 
hatte, lediglich 
gestattet, für 
den Erzherzog 
Leopold zu ar- 
beiten.Wieder- 
holt wird ge- 
stritten um das 
Recht des Kaisers, die Frei- 
heit zur Handwerksübung 
zu erteilen; viele glaubten 
dort arbeiten zu dürfen, wo 
Ausstellung alter Goldschmiedearbeiten im k. k. Österr. Museum, eben der Kalsfr Hof rflelt. 
Deckelkanne von Augustin Heyne, Breslau um 159g (Kat. Nr. 354) Bestanden d1e zünftlgen 
Meister auf der Beobach- 
tung ihrer Rechte, so fanden sich immer andere, welche diese außer Kraft 
setzen wollten. Zu diesen gehörten Matthias Waldtbaum (Waldbaum), 
Schutzmeister, Böhaim, Sittmann und viele andere. r 55 5 wurde die Ordnung 
neuerlich abgeändert, unter den neuen Bestimmungen war eine der wich- 
tigsten, daß der Geselle, der das Meisterrecht erwerben wollte, zehn Jahre 
beim Handwerk gewesen sein mußte. Meistersöhne und Tochtermänner 
genossen nach wie vor außer der Befreiung von den Meistergebühren keinerlei 
Vorzug. Immer wieder wird das Verhältnis der Lehrjungen und Gesellen 
neu geregelt, die Erziehung der Lehrjungen ganz besonders verbessert und 
alles getan, um die Kunst wirtschaftlich und künstlerisch fest in der Tradition 
zu erhalten. Wesentlich trug hiezu auch bei, daß die Augsburger Gesellen 
besonders jene, welche noch jahrelang auf die Zulassung zur Meisterprüfung 
warten mußten, auf die Wanderschaft gingen, neue Eindrücke empfingen 
und dann zur Erweiterung des zünftlerischen Gesichtskreises beitrugen. Wie 
eingehend die Abgrenzung der Gewerbe untereinander und die Eifersucht 
der Meister, keinen Fremden in ihr Arbeitsgebiet eindringen zu lassen, ging, 
zeigen die wiederholten Auseinandersetzungen speziell der Goldschmiede mit 
den Malern, Schmieden, Uhrmachern, Gürtlern, Säcklern, Krämern und 
Händlern. Und wir sind andrerseits auch wieder darüber belehrt, wie die 
öffentlichen Interessen gegenüber der Zunft gewahrt wurden. Daß der
	        
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