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Volltext: Die Ausstellung oesterreichischer Kunstgewerbe 4. November 1871 - 4. Februar 1872

EINLEITUNG. 
Die Ausstellung österreichischer Kunstgewerbe wurde am 4. No 
vember 1871, an demselben Tage, an welchem durch Se. Majestät den 
Kaiser der Schlussstein in feierlicher Weise gelegt wurde, eröffnet und 
am 3i. Jänner 1872 geschlossen. Der Zweck dieser Ausstellung ging 
dahin, sich durch dieselbe über den gegenwärtigen Stand der Kunst 
gewerbe in Oesterreich und des Fortschrittes in der Geschmacksbildung 
derselben zu orientiren. 
Es durften dem Programme der Ausstellung gemäss nur Fabricate 
österreichischen Ursprungs ausgestellt werden. Es sind drei Fälle vor 
gekommen, bei denen Zweifel erhoben wurden, ob die ausgestellten Ob 
jecte wirklich österreichischen Ursprungs seien. In allen diesen drei Fällen 
wurden genaue Untersuchungen angestellt, und bei jeder dieser Unter 
suchungen hat es sich zur Ehre der Aussteller gezeigt, dass die erhobenen 
Bedenken gänzlich unbegründet waren. 
Um den höheren Anforderungen, welche bei der Aufnahme der aus 
zustellenden Gegenstände in Bezug auf Form und Ornamentation gestellt 
wurden, gerecht zu werden, ist eine Jury eingesetzt worden, welche sich, 
wie der Erfolg der Ausstellung gezeigt hat, ihrer Aufgabe mit Geschick 
erledigt hat. Die Jury bestand aus den Mitgliedern des Curatoriums: 
Graf E. Zichy (zugleich Vorsitzender der Jury), N. Dumba, A. Me- 
lingo und Custos Regierungsrath Falke; den Mitgliedern des Aufsichts- 
rathes: Präsident Reckenschuss, R. v. Eitelberger, Hofrath Dr. E. 
Brücke, Oberbaurath Ritter v. Ferstel und Director E. Engerth, 
und dem Professorencollegium der Kunstgewerbeschule. 
Die Aufstellung der Gegenstände wurde durch ein Ausstellungs- 
Comite geleitet, welches aus den Herren Curatoren Reckenschuss, 
Dumba, Melingo, den HH. Custoden Falke, Lippmann, Bücher 
und Prof. Storck, dem Hofjuwelier Herrn Klinkosch und dem Hof- 
Glaslieferanten Herrn L. Lobmeyr bestand, denen ausserdem noch die 
Herren Drächsler und C. Giani zur Seite standen. Es ist uns eine 
angenehme Pflicht, sämmtlichen Mitgliedern der Jury und des Ausstellungs- 
Comite’s den Dank für ihre Mühewaltung öffentlich auszusprechen. 
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