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Grabsteine verwendet, von denen manche
mit Gestalten von Heiligen bemalt worden
sind und noch heute an ihrem Platze stehen.
Aus den Urkunden der Töpferzunft des
XVII. Jahrhunderts, die in den städtischen
Archiven'von Puebla aufbewahrt werden,
erfahren wir, daß drei verschiedene Arten
von Töpferwaren angefertigt wurden. Man
nannte sie die feine, die gewöhnliche und die
gelbe Art. Zur letzten gehörten Töpfe, Seih-
kessel, Krüge, Vasen und so weiter. Niemand
durfte feine oder gewöhnliche Töpferwaren
ohne Prüfung verfertigen. Zur Meisterprü-
fung wurden aber keine Neger, Mulatten,
wie überhaupt keine Personen mit „gemisch-
Tun„„„ö,„,ig„1-„P„Pumayum "so tem Blute" zugelassen. Für die Herstellung
der Waren gab es bestimmte Vorschriften,
die sich auch auf die Art der Farben und Dekoration bezogen. Bei den feinen
Arbeiten bestand die Glasur aus einer Mischung von 25 Pfund Blei und
6 Pfund Zinn. Jedes Stück mußte in allen Teilen von gleicher Dicke sein.
Für die gewöhnlichen Waren wurden aber 25 Pfund Blei mit bloß 2 Pfund
Zinn gemischt. Jeder Töpferrneister
war verpflichtet, einen eigenen
Stempel oder eine Handelsmarke zu
gebrauchen, die er auf seine Waren
anzubringen hatte. Diese Marke
war auch der Kontrolle wegen
auf den Prüfungsdokumenten.
Die Urkunden der Zunft geben
ferner eine nähere Erklärung über
den Unterschied zwischen feinen
und gewöhnlichen Waren. Für die
Herstellung der feinen mußte die
größte Sorgfalt verwendet werden.
Um eineVerschiedenheit derStücke
herbeizuführen, wurde vorgeschrie-
ben, die Talavera-Waren zu imitie-
ren. Für das Kolorit waren chine-
sische Arbeiten die Muster. Der
Dekor mußte in Relief und in blauer
Farbe ausgeführt werden. Diese
Stücke sollten auch schwarze
Tupfen und einen farbigen Grund
_ _ _ Tonnenförmiger Topf mit ornarnentaler Blaumalerei und
haben. Füf die farbigen Figuren und Figuren in chinesischer und spanischer Tracht, um 1750