sowie die Montanistische und die Hochschule für
Welthandel, endlich die zahlreichen gewerblichen
Bildungsanstalten verschiedenster Richtung.
Auf den im Rahmen dieses Bandes zu bespre
chenden Arbeitsgebieten des Bundesministeriums
fallt, wie der vorstehende kurze Überblick über
seine Agenden bereits erkennen läßt, die Behand
lung der überwiegenden Zahl der Fragen des Bau
wesens dei technischen Sektion zu. Diese
gliedert sich in sechs Abteilungen, von denen der
ersten Abteilung die Behandlung der organisa
torischen und Personalangelegenheiten des B u n-
desbaudienstes zukommt. Hiemit in einem
gewissen Zusammenhang steht auch die Behandlung
der das gesamte Prüfungswesen des staatlichen
Baudienstes und der Ausbildung des unterstellten
technischen Personals betreffenden Angelegenheiten
sowie die Mitwirkung bei der Regelung des Prü
fungswesens an Technischen Hochschulen. Auch die
Standesangelegenheiten der Technikerschaft sind
dieser Abteilung zur Bearbeitung zugewiesen, wobei
insbesondere die Handhabung der Ingenieurtitel
verordnung und die Arbeiten behufs Schaffung einer
Architektentitelverordnung hervorzuheben wären.
Zum Geschäftskreis dieser Abteilung zählt weiters
das Ziviltechniker- und Ingenieurkammerwesen mit
Ausnahme der einschlägigen legislativen und recht
lich-administrativen Angelegenheiten. Schließlich
kommt dieser Abteilung auch die Oberaufsicht über
die Angelegenheiten des Eich- und Vermessungs
wesens zu, das in dem aus der Generaldirektion des
Grundsteuerkatasters, der vermessungstechnischen
Abteilung des ehemaligen Militärgeographischen
Institutes, dem Gradmessungsbureau und der Nor
maleichungskommission hervorgegangenen Bundes
amt für Eich- und Vermessungswesen zusammen
gefaßt ist, und das Referat des Verwaltungs
ausschusses des als Bundesbetrieb geführten Karto
graphischen Institutes.
Der Wirkungskreis der zweiten Abteilung dieser
Sektion umfaßt sämtliche Angelegenheiten des
Straßen- und Brückenbaues, insbesondere die Be
handlung der allgemeinen und organisatorischen
Angelegenheiten, die sich auf den Bau und die
Erhaltung der im Zuge von Bundesstraßen gelegenen
oder mit bundesstaatlichen Beiträgen zu errich
tenden Brücken beziehen. Ihr obliegt auch die
Durchführung der dieses Gebiet betreffenden fach
wissenschaftlichen Studien und Versuche, die Begut
achtung neuzeitlicher Baustoffe und Bauweisen,
sowie die Mitwirkung bei der Normung und Behand
lung statischer und konstruktiver Fragen auf dem
gesamten Gebiete des Bauwesens.
Alle allgemeinen organisatorischen und budge
tären Angelegenheiten der Bundesstraßen
verwaltung, die Mitwirkung in Angelegenheiten
nichtbundesstaatlicher Straßen, allgemeine Ver
kehrsfragen auf dem Gebiete des Straßenwesens,
die laufende Erhaltung der rund 4000 km umfas
senden Bundesstraßen, Straßenneubauten des Bun
des in den einzelnen Ländern sowie die Durch
führung des planmäßigen neuzeitlichen Ausbaues der
Bundesstraßen, all dies sind die Agenden der dritten
Abteilung der technischen Sektion des Bundes
ministeriums für Handel und Verkehr.
Zum Wirkungskreis der vierten Abteilung gehört
vor allem die gesamte Kreditgebarung für
die staatlichen Hochbauten, für die im
Jahre 1928 mehr als I2V2 Millionen Schilling präli-
miniert sind. In diesem Betrage sind jedoch die
Instandhaltungen der Bundesgebäude, die in den
Wirkungskreis der Bundesgebäudeverwaltung fallen,
nicht enthalten. Auch sämtliche Hochbauangelegen
heiten allgemeiner Natur, alle auf die Baugesetz
gebung bezughabenden Vorlagen, die Feuer- und
Sicherheitspolizei betreffend, sowie die Schätzungen
von baulichen Objekten beschäftigen diese Ab
teilung. Ihr unterstehen auch die technischen Ange
legenheiten der Kultusbauten, des Gesundheits-,
Fürsorge-, Wohn- und Siedlungswesens, alle bau
technischen Maßnahmen der verschiedenen Spitals
bauten Wiens und der Bundesländer sowie die
hochbautechnischen Angelegenheiten des Bundes
ministeriums für Land- und Forstwirtschaft. Schließ
lich ressortieren in diese Abteilung auch die städte
baulichen Angelegenheiten.
Der fünften Abteilung obliegen die b e s 0 n-
deren Hochbauangelegenheiten, das
sind die Hochbauten in Form von Neu-, Um- und
Zubauten sämtlicher Ministerien, also die Ermittlung
und Beschaffung von Baugründen, die Beschaffung
der Bauprojekte auf Grund der von den einzelnen
Zentralstellen einlangenden Raumansprüche, die
Feststellung der Baukosten und die Führung der zu
ihrer Bedeckung notwendigen Verhandlungen, die
Hinausgabe von Weisungen betreffend Ausschrei
bung der Arbeiten, Überprüfung der eingelangten
Anbote, die Vergebung und Vorsorge für die
ordnungsmäßige Durchführung der Arbeiten sowie
deren Abrechnung und Kollaudierung.
Die sechste Abteilung umfaßt vor allem die
technische Begutachtung aller mit
Industrie und Gewerbe zusammenhängen
den Angelegenheiten und die Gesetzgebung und
Vollziehung auf dem Gebiete des Maschinenbaues
und der Elektrotechnik, so auch die Behandlung und
Genehmigung der Sicherheitsvorschriften für Stark
stromanlagen und die Mitwirkung in allen Fragen
der Elektrizitätswirtschaft.
In den Wirkungsbereich der Bundes
gebäudeverwaltung fällt die Verwaltung
und Instandhaltung von fast 800 bundeseigenen Ge
bäuden, vor allem der ehemals kaiserlichen Schlös
ser, so namentlich der Wiener Hofburg, des
Schlosses Schönbrunn und des Belvederes; ferner
die Verwaltung und Erhaltung der Bundesgärten
und des Tiergartens in Schönbrunn, die Verwaltung
des Praters, die Vorsorge für die Bundesspielplätze
und die Verwertung der bundeseigenen Gebäude,
während dem Mobiliarverteilungsaus
schuß die gesamte Erfassung, Instandsetzung,
Evidenzführung und Instandhaltung sowie die Ver
wertung der bundesstaatlichen Möbeleinrichtungen
und Gebrauchsgegenstände unterstellt ist.
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