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Inhaltsverzeichnis: Das österreichische Bauwesen

sowie die Montanistische und die Hochschule für 
Welthandel, endlich die zahlreichen gewerblichen 
Bildungsanstalten verschiedenster Richtung. 
Auf den im Rahmen dieses Bandes zu bespre 
chenden Arbeitsgebieten des Bundesministeriums 
fallt, wie der vorstehende kurze Überblick über 
seine Agenden bereits erkennen läßt, die Behand 
lung der überwiegenden Zahl der Fragen des Bau 
wesens dei technischen Sektion zu. Diese 
gliedert sich in sechs Abteilungen, von denen der 
ersten Abteilung die Behandlung der organisa 
torischen und Personalangelegenheiten des B u n- 
desbaudienstes zukommt. Hiemit in einem 
gewissen Zusammenhang steht auch die Behandlung 
der das gesamte Prüfungswesen des staatlichen 
Baudienstes und der Ausbildung des unterstellten 
technischen Personals betreffenden Angelegenheiten 
sowie die Mitwirkung bei der Regelung des Prü 
fungswesens an Technischen Hochschulen. Auch die 
Standesangelegenheiten der Technikerschaft sind 
dieser Abteilung zur Bearbeitung zugewiesen, wobei 
insbesondere die Handhabung der Ingenieurtitel 
verordnung und die Arbeiten behufs Schaffung einer 
Architektentitelverordnung hervorzuheben wären. 
Zum Geschäftskreis dieser Abteilung zählt weiters 
das Ziviltechniker- und Ingenieurkammerwesen mit 
Ausnahme der einschlägigen legislativen und recht 
lich-administrativen Angelegenheiten. Schließlich 
kommt dieser Abteilung auch die Oberaufsicht über 
die Angelegenheiten des Eich- und Vermessungs 
wesens zu, das in dem aus der Generaldirektion des 
Grundsteuerkatasters, der vermessungstechnischen 
Abteilung des ehemaligen Militärgeographischen 
Institutes, dem Gradmessungsbureau und der Nor 
maleichungskommission hervorgegangenen Bundes 
amt für Eich- und Vermessungswesen zusammen 
gefaßt ist, und das Referat des Verwaltungs 
ausschusses des als Bundesbetrieb geführten Karto 
graphischen Institutes. 
Der Wirkungskreis der zweiten Abteilung dieser 
Sektion umfaßt sämtliche Angelegenheiten des 
Straßen- und Brückenbaues, insbesondere die Be 
handlung der allgemeinen und organisatorischen 
Angelegenheiten, die sich auf den Bau und die 
Erhaltung der im Zuge von Bundesstraßen gelegenen 
oder mit bundesstaatlichen Beiträgen zu errich 
tenden Brücken beziehen. Ihr obliegt auch die 
Durchführung der dieses Gebiet betreffenden fach 
wissenschaftlichen Studien und Versuche, die Begut 
achtung neuzeitlicher Baustoffe und Bauweisen, 
sowie die Mitwirkung bei der Normung und Behand 
lung statischer und konstruktiver Fragen auf dem 
gesamten Gebiete des Bauwesens. 
Alle allgemeinen organisatorischen und budge 
tären Angelegenheiten der Bundesstraßen 
verwaltung, die Mitwirkung in Angelegenheiten 
nichtbundesstaatlicher Straßen, allgemeine Ver 
kehrsfragen auf dem Gebiete des Straßenwesens, 
die laufende Erhaltung der rund 4000 km umfas 
senden Bundesstraßen, Straßenneubauten des Bun 
des in den einzelnen Ländern sowie die Durch 
führung des planmäßigen neuzeitlichen Ausbaues der 
Bundesstraßen, all dies sind die Agenden der dritten 
Abteilung der technischen Sektion des Bundes 
ministeriums für Handel und Verkehr. 
Zum Wirkungskreis der vierten Abteilung gehört 
vor allem die gesamte Kreditgebarung für 
die staatlichen Hochbauten, für die im 
Jahre 1928 mehr als I2V2 Millionen Schilling präli- 
miniert sind. In diesem Betrage sind jedoch die 
Instandhaltungen der Bundesgebäude, die in den 
Wirkungskreis der Bundesgebäudeverwaltung fallen, 
nicht enthalten. Auch sämtliche Hochbauangelegen 
heiten allgemeiner Natur, alle auf die Baugesetz 
gebung bezughabenden Vorlagen, die Feuer- und 
Sicherheitspolizei betreffend, sowie die Schätzungen 
von baulichen Objekten beschäftigen diese Ab 
teilung. Ihr unterstehen auch die technischen Ange 
legenheiten der Kultusbauten, des Gesundheits-, 
Fürsorge-, Wohn- und Siedlungswesens, alle bau 
technischen Maßnahmen der verschiedenen Spitals 
bauten Wiens und der Bundesländer sowie die 
hochbautechnischen Angelegenheiten des Bundes 
ministeriums für Land- und Forstwirtschaft. Schließ 
lich ressortieren in diese Abteilung auch die städte 
baulichen Angelegenheiten. 
Der fünften Abteilung obliegen die b e s 0 n- 
deren Hochbauangelegenheiten, das 
sind die Hochbauten in Form von Neu-, Um- und 
Zubauten sämtlicher Ministerien, also die Ermittlung 
und Beschaffung von Baugründen, die Beschaffung 
der Bauprojekte auf Grund der von den einzelnen 
Zentralstellen einlangenden Raumansprüche, die 
Feststellung der Baukosten und die Führung der zu 
ihrer Bedeckung notwendigen Verhandlungen, die 
Hinausgabe von Weisungen betreffend Ausschrei 
bung der Arbeiten, Überprüfung der eingelangten 
Anbote, die Vergebung und Vorsorge für die 
ordnungsmäßige Durchführung der Arbeiten sowie 
deren Abrechnung und Kollaudierung. 
Die sechste Abteilung umfaßt vor allem die 
technische Begutachtung aller mit 
Industrie und Gewerbe zusammenhängen 
den Angelegenheiten und die Gesetzgebung und 
Vollziehung auf dem Gebiete des Maschinenbaues 
und der Elektrotechnik, so auch die Behandlung und 
Genehmigung der Sicherheitsvorschriften für Stark 
stromanlagen und die Mitwirkung in allen Fragen 
der Elektrizitätswirtschaft. 
In den Wirkungsbereich der Bundes 
gebäudeverwaltung fällt die Verwaltung 
und Instandhaltung von fast 800 bundeseigenen Ge 
bäuden, vor allem der ehemals kaiserlichen Schlös 
ser, so namentlich der Wiener Hofburg, des 
Schlosses Schönbrunn und des Belvederes; ferner 
die Verwaltung und Erhaltung der Bundesgärten 
und des Tiergartens in Schönbrunn, die Verwaltung 
des Praters, die Vorsorge für die Bundesspielplätze 
und die Verwertung der bundeseigenen Gebäude, 
während dem Mobiliarverteilungsaus 
schuß die gesamte Erfassung, Instandsetzung, 
Evidenzführung und Instandhaltung sowie die Ver 
wertung der bundesstaatlichen Möbeleinrichtungen 
und Gebrauchsgegenstände unterstellt ist. 
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