des unter Umständen in Frage kommenden späteren Ausführungsentwurfes nach freiem Ermessen
veranlassen zu können. Es ist jedoch in Aussicht genommen, den Verfasser eines der preis
gekrönten Entwürfe zur Mitarbeit an den Ausführungszeichnungen heranzuziehen.
Alle Teilnehmer am Wettbewerbe sind verpflichtet, falls sie durch besonderen Auftrag von
der Gemeinde mit der Bearbeitung des Ausführungsentwurfes betraut werden sollten, sich mit
der dem Honorartarife des Oesterreichischen Ingenieur- und Architektenvereines entsprechenden
Entschädigung für ihre künstlerische Leistung zu bescheiden.
Eingereicht wurden 45 Projekte.
Als Preisträger sind hervorgegangen: Nr. 17. FRANZ MATOUSCHEK, Architekt; Nr. 18.
KARL HOFFMANN, Architekt, Z.-V., und Professor EMIL TRANQUILLINI, Architekt, Z.-V.;
Nr. 20. Professor MAX HEGELE, Architekt, Z.-V.; Nr. 32. HUBERT GESSNER, Architekt, Z.-V.,
und FRANZ KAYM, Architekt; Nr. 33. ARTUR GRUENBERGER, Architekt, und ADOLF
JELLETZ, Architekt.
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