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Volltext: Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 8 und 9)

genug zu thun. Die Folgerungen, welche mehreren Artikeln des Preßburger- 
Friedens gleich nach dessen Bekanntwerdung und bis jetztIgegeben worden, 
und die allgemein bekannten Ereignisse, welche darauf im Deutschen 
Reiche statt hatten, haben Uns aber die Überzeugung gewährt, dass es unter 
den eingetretenen Umständen unmöglich seyn werde, die durch den Wahl- 
vertrag eingegangenen Verpflichtungen ferner zu erfüllen: und wenn noch 
der Fall übrig blieb, dass sich nach fördersamer Beseitigung eingetretener 
politischer Verwickelungen ein veränderter Stand ergeben dürfte, so hat 
gleich wohl die am 12.]ulius zu Paris unterzeichnete und seit dem von den be- 
treffenden Theilen begnehmigteUebereinkunft mehrerer, vorzüglichen Stände 
zu ihrer gänzlichen Trennung von dem Reiche und ihrer Vereinigung zu 
einer besonderen Conföderation, die gehegte Erwartung vollends ver- 
nichtet. 
Bey der hierdurch vollendeten Überzeugung von der gänzlichen Unmög- 
lichkeit, die Pflichten Unseres kaiserlichen Amtes länger zu erfüllen, sind Wir 
es Unsern Grundsätzen und Unserer Würde schuldig, auf eine Krone zu ver- 
zeihen, welche nur so lange Werth in Unsern Augen haben konnte, als Wir 
dem von Kurfürsten, Fürsten und Ständen und übrigen Angehörigen des 
deutschen Reichs Uns bezeigten Zutrauen zu entsprechen und den über- 
nommenen Obliegenheiten ein Genügen zu leisten im Stande waren. 
Wir erklären demnach durch Gegenwärtiges, dass Wir das Band, 
welches Uns bis jetzt an den Staatskörper des deutschen Reiches gebunden 
hat, als gelöst ansehen, daß Wir das reichsoberhauptliche Amt und Würde 
durch die Vereinigung der conföderirten rheinischen Stände als erloschen 
und Uns dadurch von allen übernommenen Pflichten gegen das deutsche 
Reich los gezählt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene 
Kaiserkrone und geführte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, 
niederlegen." 
Damit war das alte, tausendjährige römisch-deutsche Reich ausgelöscht 
und mit ihm auch dessen ehrwürdiges Signum, der deutsche Reichsadler. 
Kaiser Franz I., der erste Erbkaiser von Österreich, führte den im Jahre 
1804 für das neue Kaisertum geschaffenen Adler nicht unverändert weiter, 
sondern nahm eine neue Formation desselben vor. Der Adler erhielt einen 
vermehrten Brustschild, das sogenannte „Genealogische Wappen", be- 
stehend aus den Wappenbildern von Österreich (in Rot eine silberne Binde), 
Habsburg (in Gold ein blau gekrönter, gezungter und bewehrter roterLöwe) 
und Lothringen (in Gold ein roter Schrägrechtsbalken mit drei silbernen 
Alerions)"'.ZumSchwerte im rechtenFange des Adlers wurde noch ein goldenes 
Szepter gesellt, wie solches bereits der deutsche Aar besessen hatte, so daß 
sich der österreichische Adler nur durch die Königskronen auf seinen beiden 
nimbenlosen Häuptem vom ehemaligen deutschen Adler unterschied. Wie 
' Mit der Zusamrnenquetschung der drei Wappenbilder zu einem Schilde wurde keine günstige Wirkung 
erzielt, auch ist die Stellung der Figuren nicht den wirklichen Verhältnissen entsprechend. Die Dynastie ist ein 
lothringisehes Geschlecht, ein viel älteres und auch höherstehendes als die Habsburger und hätte deshalb im 
Schilde vor dem Löwen der Hnbsburger der Schrägbalken der Lothringer gesetzt werden sollen.
	        
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