(gest. 1835) sah man sich 1836 abermals bemüs-
sigt, verschiedene Änderungen an den Wappen
vorzunehmen ".
Das große Wappen blieb so ziemlich
dasselbe wie früher, nur wurden die Felder
des Brustschildes um einige vermehrt (58, re-
spektive 61 Wappenbilder), um den im Laufe
der Jahre neugestalteten Besitzverhältnissen
gerecht werden zu können; dabei wurde aber
merkwürdigerweise das Belegen des Haupt-
schildes mit dem Schilde des genealogischen
Wappens aufgegeben, die drei Wappenfelder
desselben ohne weitere Schildumrahmung den
übrigen Wappenbildem angereiht (Abb. 17).
Die neueingeführten Orden: der Österreichisch-kaiserliche Leopolds-Orden,
gestiftet am 8. Jänner 1808 und der Österreichisch-kaiserliche Orden der
eisernen Krone, errichtet, respektive erneuert am 12. Februar 1816, wurden
den bereits im Wappen geführten Orden angereiht.
Das mittlere Wappen vom Jahre 1836 zeigt dieselbe Formation wie die
früheren mittleren Wappen, nur wurden diesmal die Länderwappen auf den
Flügeln des Adlers nicht aufeinander geschoben, sondern voneinander ent-
sprechend entfernt gehalten, die Schilde selbst lotrecht gestellt, wodurch das
Aussehen des Wappens ganz bedeutend gewonnen hatte.
Die Kollane des Ordens vorn goldenen Vlies sowie das Band des Maria-
Theresien-Ordens wurden um den Hals des Adlers geschlungen, ebenfalls
ein Beweis, daß ein verständigerer heraldischer Künstler als der vom Jahre
1804 und 1806 zum Entwurf des Wappens herangezogen worden war.
Die Schildchen, mit denen die Flügel und der Schwanz des Doppel-
adlers belegt sind, enthalten rechts die Wappenbilder von Ungarn, Lom-
bardei-Venedig, Illyrien", Siebenbürgen und Mähren-Schlesien; links die von
Böhmen, Galizien, Österreich unter der Enns, Salzburg und Steiermark-
Kärnten, ganz unten endlich das Wappenbild von Tirol (Abb. 18).
Das kleine Wappen entspricht vollkommen dem mittleren Wappen, nur
fehlen die im mittleren Wappen vorhandenen 11 Länderwappen (Abb. 19).
Wie bereits erwähnt, sind die Zeichnungen der Staatswappen im
Wappenpatent vom Jahre 1836 unverkennbar richtiger und
auch geschmackvoller als in den beiden früheren durch- S,
geführt. Das mittlere Wappen ist in den Verhältnissen
seiner Teile untereinander und zum ganzen recht günstig
Abb. 1 1
' Allerböcbste Entschließung vom 13. Mai 1836, Erlnß der vereinigten Hof-
kanzlei vom n. August 1836. Zahl 21911.
"' Das Königreich Illyrien, Krain, Kärnten, Görz, Gradisks und Istrien um-
fassend, 3. August 1816 ins Leben gerufen, wurde 184g wieder in seine Bestandteile
aufgelöst. Das Wappenbild, eine antike Galeere darstellend, ist ein Phamasiewappen,
ohne jedweden historischen Untergrund. Abb. 12