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Volltext: Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 8 und 9)

(gest. 1835) sah man sich 1836 abermals bemüs- 
sigt, verschiedene Änderungen an den Wappen 
vorzunehmen ". 
Das große Wappen blieb so ziemlich 
dasselbe wie früher, nur wurden die Felder 
des Brustschildes um einige vermehrt (58, re- 
spektive 61 Wappenbilder), um den im Laufe 
der Jahre neugestalteten Besitzverhältnissen 
gerecht werden zu können; dabei wurde aber 
merkwürdigerweise das Belegen des Haupt- 
schildes mit dem Schilde des genealogischen 
Wappens aufgegeben, die drei Wappenfelder 
desselben ohne weitere Schildumrahmung den 
übrigen Wappenbildem angereiht (Abb. 17). 
Die neueingeführten Orden: der Österreichisch-kaiserliche Leopolds-Orden, 
gestiftet am 8. Jänner 1808 und der Österreichisch-kaiserliche Orden der 
eisernen Krone, errichtet, respektive erneuert am 12. Februar 1816, wurden 
den bereits im Wappen geführten Orden angereiht. 
Das mittlere Wappen vom Jahre 1836 zeigt dieselbe Formation wie die 
früheren mittleren Wappen, nur wurden diesmal die Länderwappen auf den 
Flügeln des Adlers nicht aufeinander geschoben, sondern voneinander ent- 
sprechend entfernt gehalten, die Schilde selbst lotrecht gestellt, wodurch das 
Aussehen des Wappens ganz bedeutend gewonnen hatte. 
Die Kollane des Ordens vorn goldenen Vlies sowie das Band des Maria- 
Theresien-Ordens wurden um den Hals des Adlers geschlungen, ebenfalls 
ein Beweis, daß ein verständigerer heraldischer Künstler als der vom Jahre 
1804 und 1806 zum Entwurf des Wappens herangezogen worden war. 
Die Schildchen, mit denen die Flügel und der Schwanz des Doppel- 
adlers belegt sind, enthalten rechts die Wappenbilder von Ungarn, Lom- 
bardei-Venedig, Illyrien", Siebenbürgen und Mähren-Schlesien; links die von 
Böhmen, Galizien, Österreich unter der Enns, Salzburg und Steiermark- 
Kärnten, ganz unten endlich das Wappenbild von Tirol (Abb. 18). 
Das kleine Wappen entspricht vollkommen dem mittleren Wappen, nur 
fehlen die im mittleren Wappen vorhandenen 11 Länderwappen (Abb. 19). 
Wie bereits erwähnt, sind die Zeichnungen der Staatswappen im 
Wappenpatent vom Jahre 1836 unverkennbar richtiger und 
auch geschmackvoller als in den beiden früheren durch- S, 
geführt. Das mittlere Wappen ist in den Verhältnissen 
seiner Teile untereinander und zum ganzen recht günstig 
 
Abb. 1 1 
' Allerböcbste Entschließung vom 13. Mai 1836, Erlnß der vereinigten Hof- 
kanzlei vom n. August 1836. Zahl 21911. 
"' Das Königreich Illyrien, Krain, Kärnten, Görz, Gradisks und Istrien um- 
fassend, 3. August 1816 ins Leben gerufen, wurde 184g wieder in seine Bestandteile 
aufgelöst. Das Wappenbild, eine antike Galeere darstellend, ist ein Phamasiewappen, 
ohne jedweden historischen Untergrund. Abb. 12
	        
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