MAK

Volltext: Monatszeitschrift XI (1908 / Heft 10)

3.11 
dadurch er- 
langt,daß man 
eine Trennung 
eintreten ließ 
zwischen den 
Nebentreppen 
und Haupt- 
treppen, zwi- 
schen denVer- 
bindungstrep- 
pen der Ge- 
schosse, die 
lediglich dem 
täglichenVer- 
kehr und den 
I-Iausgenossen 
zu dienen ha- 
ben, und jenen 
Prunk- und 
-Festtreppen, 
die zu den Em- 
pfangsräumen 
der Paläste 
und öffentli- 
chen Gebäude 
führen. Wen- 
deltreppen mit 
steilen Stufen 
und enger 
Windung, wie 
sie einst auch 
Fürsten bei 
festlichen An- 
lässen (wie im Römer zu Frankfurt) nicht zu gering sein durften, sind später 
nur mehr zu untergeordneten Zwecken verwendet worden. 
Die Staatstreppe hat ihre Aufgabe dadurch erhalten, daß sie den Über- 
gang vom Vorhaus zu den Festräumen vermitteln soll, den Festgast vorzu- 
bereiten und zugleich der festlichen Gesellschaft Gelegenheit zu geben hat, 
sich selbst zur Schau zu stellen. 
Sie pBegt in solchen Fällen in der Regel nur das Erdgeschoß mit dem 
Hauptgeschoß zu verbinden. Die Podeste und Plateaus an den Enden der 
Treppenläufe geben Gelegenheit, den Aufzug der ankommenden und den 
Abgang der scheidenden Gäste zu überblicken. In jenen Ländern, welche das 
Wohnhaus reicher entwickelt haben, in denen auch der Innenraum des 
Treppenhaus im kleinen Trianon, Versailles
	        
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