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Die geschilderte politische Entwicklung Bosniens bildet nur das Relief des inneren
Lebens, dessen Kenntnis; interessante Aufschlüsse gibt und das wir daher in den Haupt
momenten beleuchten wollen. Wie schon aus der politisch-historischen Skizze hertwrgeht,
besaß das Banat Bosnien nie die volle Souveränität, indem die jeweiligen Bane ohne
Ausnahme, von politischer Nothwendigkeit gedrängt, die Macht eines leitenden Staates
anerkannten. Das bosnische Königreich war, mit Ausnahme einer elfjährigen Periode
(1382—1393), ebenfalls theils dem Königreich Ungarn, theils dem Sultan, oder auch beiden
zugleich unterthan. Diese Oberhoheit kann aber nur in dem Sinne gedeutet werden, daß bis
zu dem endgiltigen Falle des bosnischen Sonderkönigreiches die innere sociale Entwicklung
sozusagen in unabhängiger Richtung vor sich ging und der Jndividualitätssinn der
Bosnjaken dem fremdländischen Einflüße nicht erlag, sondern immer nur je nach den
einzelnen Perioden mehr oder weniger davon in sich aufnahm. Es kann von einem speciellen
bosnischen Rechtsleben, von einer besonderen bosnischen nationalen Entwicklung nur in
dem Sinne die Rede sein, daß sich auf bosnischem und hercegovinischem Territorium
gewisse, entweder überall gleiche oder fremde, recipirte Institutionen nach den jeweiligen /
actuellen Verhältnissen entwickelten und so den übrigen gegenüber eine Besonderheit
anfweisen.
In Bosnien führte die beinahe immer lockere Centralgewalt des Oberhauptes
zu einem in den einzelnen Theilchen gleichsam noch nicht fest zusammengekitteten, aus
Clan-Territorien bestehenden Bundesstaate. Wenn wir uns den westlichen Theil der
Balkanhalbinsel zur Zeit der Völkerwanderung als ein Trümmerfeld vorstellen, sehen
wir, daß die Croaten denjenigen Theil dieses Gebietes besetzten, in dem sich die Trümmer
der ununterbrochenen römischen Entwicklung am zahlreichsten erhalten haben. Es ist
daher ganz natürlich, daß die Croaten mit ihrer primitiven Gauverfassung diese weitaus
vorgeschrittenen Elemente absorbirten und sich dann nach dieser Richtung entwickelten.
Die Serben fanden zum Theile schon gemischte byzantinisch-römische Institutionen
vor, nahmen den orthodoxen Glauben an und empfingen so die meiste Einwirkung
von der noch lebenden oströmischen Macht von Constantinopel. Das bosnische Banat
hingegen fand im besten Falle nur diejenigen sporadischen Elemente vor, die, schon
in den Römerzeiten durch die römische Eroberung in ein Unterthanenverhältniß
herabgedrückt, im Lande seßhaft waren. So stehen die Bosnier in erster Linie
als Besitzergreifer und Colonisten des Territoriums da und vertreten in zweiter
Linie nun statt der entschwundenen römischen Eroberer die factischen Herren des Landes
gegenüber dem Vorgefundenen wenig zahlreichen, nichtslavischen Elemente. Sie konnten
daher ihre socialen Verhältnisse weniger beeinflußt von Vorgefundenen Schemen und
thatsächlichen Verhältnissen in's Leben treten lassen als ihre Nachbarn. Der römische,