den Inhabern des goldenen Kreuzes pro piis meritis,
den Donaten erster Klasse", den Donaten zweiter
Klasse und endlich den Ehrendamen (Großkreuz-
und Devotionsdamen).
Zur Aufnahme in den Orden im böhmisch-
österreichischen Großpriorate als Profeßritter wird
römisch-katholische Religion und der Nachweis von
sechzehn ritterbürtigen Ahnen verlangt.
Das Wappen des Ordens ist ein silbernes Kreuz
in Rot (Abb. 57), das Ordenszeichen, das auf der
Brust, dem Mantel und so weiter getragen wird,
ein achtspitziges weißes Kreuz, das sogenannte .
Malteserkreuz (Abb. 58), das in den Ordensdekora- Abb. 55. Wappen d" 215m.
üonen im Großpriorat von Böhmen und Österreich 'ie"s."l""""b"i M.""s""?
_ _ _ (Manae slella) zu Gwxggen bei
mit goldenen, gekrönten Doppeladlem, 1n den übrigen Hohmnh, invgfaflbeyg
Großpioraten mit goldenen Lilien bewinkelt wird."
Die Devise des Malteserordens lautet: „DEFENSIO FIDEI ET
OBSEQUIUM PAUPERUM".
Der Profeßritter (Komtur) legt seinen persönlichen Wappenschild, das
Geschlechtswappen, auf das achtspitzige Kreuz des Malteserordens, das
von einem Rosenkranz""'"" umzogen wird, an dem unten das von einer
goldenen Königskrone überhöhte Ordenszeichen herabhängt (Abb. 59).
Der Profeßbailli erhält noch eine weitere Zugabe. Der Schild mit dem
Geschlechtswappen führt oben ein Schildhaupt, in welchem das Ordens-
wappen, das silberne Kreuz in Rot, eingetragen ist (Abb. 60). Der Fürst-
Großmeister und der Fürst-Großprior führen, ihrem Rang
entsprechend, ihre Wappen unter einem Fürstenmantel,
die übrigen Großprioren (welscher Zunge) führen dagegen
nur das Bailliwappen allein.
Der Justizritter (der nur einfache Gelübde ablegt)
führt dasselbe Wappenbild wie der Profeßritter, an
Stelle des Rosenkranzes aber ein schwarzes Band,
während bei den Ehrenrittem, Magistralrittem und
Donaten auch noch das achtspitzige Kreuz in Wegfall
kommt. Nur der Justizdonat führt das Kreuz hinter dem
Schilde, aber ohne den oberen Kreuzarm, den oberen
Arm des Halskreuzes am schwarzen Bande nicht weiß
" Die Donaten erster Klasse werden in solche mir und solche ohne Distink-
tion von Jerusalem geteilt, eine Gruppierung, die auch bei den Ehrendamen zu
finden ist.
"i Näheres über diese Ordensdekorstionen finde! sich in dem Werke:
„Die Orden und Ehrenzeichen der k. u. k. österreichisch-ungariscben Monarchie"
Abb. 56. von F. Heyer von Rosenfeld und H. G. Ströhl. Wien 189g.
Wappen der Äbtissin '" Hier sei gleich bemerkt, daß bei Ordensmitgliedem, die kein Gelübde
von Mariastem, Maria abgelegt haben, das achtspitzige Kreuz in Wegfall kommt, der Rosenkranz durch
Agatha Keller (1885) ein schwarzes Band ersetzt wird,