daher oft die Zöchmeister und
den Wardein, anderseits die Zöch-
meister und den Comrnissär der
Stadt nicht zusammen bringen
könnte". Diesen plausiblen Ein-
wendungen war die Regierung
zugänglich und der Kaiser bewil-
ligte mit Resolution vom 21. Juli
1668 die Bitten der Goldschmiede,
befahl aber eine strenge Einhal-
tung der Beschau und der Probe
durch die Zechmeister und das
Aufschlagen des Meister- und
Stadtzeichens auf alle probhälti-
gen Silberwaren, woran sich von
dieser Zeit an die Goldschmiede
auch zu ihrem Vorteil genauer
gehalten haben." Die Freibriefler
" In bezug auf Wien seien folgende An-
merkungen gestattet. Von der l-Iofkammer in
Wien wurde der Münzmeister Faber mit Dekret
vom a6. August 1657, da von den „gesamten,
des heiligen römischen Reichs Ständen zu Re-
gensburg versammelten Botschaftern und Ge-
sandten in occasione der daselbst abgehandelten
neuen Münzordnung zu guter Observanz der-
selben unter anderen cautelis auch diensam ge-
schlossen wurde, die Goldschmied und Silber-
arbeiter im Reich dahin anzuhalten, das Silber
rglötig und das Gold auf 1B carat auszuar-
beiten",beauf'tragt, „die Gold-und Silberschmigdg Abb. 7. Heinrich Kies sen., Kanne (alte protestantische Kirche
in Wien hierüber zu vernemben, ob solche vom in Graz)
Reich geschlossene rglötige Verarbeitung des
Silbers auch in Wien mit Nutzen des gemainen sowol als des Privatwesens einzuführen wäre". Über den
Erfolg dieser Aktion ist nichts bekannt. Erst Kaiser Karl VI. hat mit Patent vorn 23. Dezember 1737 und
Patent vom a8. September 1743 für Nieder- und Oberösterreich die „bishero üblich gewesene r4lötige Wiener
Probe gänzlich aufgehoben und anulliert und anstatt derselben die 15lötige Probe eingeführt", während die
Ijlütige Silberprobe „bis auf weiteres annoch gestattet" wurde. Gleichzeitig wurde der Goldpunzen eingeführt.
(Siebe „Codex austriatus", Band IV.) Es war also in Wien durch eine längere Zeit gleichzeitig die 13- und
14lötige Silherprobe in Anwendung. Interessant ist auch ein Gutachten des Wiener Münzamtes vom g. juli 1732,
in dern folgende Angaben gemacht werden: „In Wien befinden sich um diese Zeit 11x bürgerliche Gold und
Silberarbeiter ohne den auf den Freigründen hin und wieder sitzenden Patentlern oder Schutz-Dekretisten, welche
in der Zahl, wo nicht rnehrers, doch gewiß eben so viel ausmachen werden. Item ohne denen Posatnentierern,
Goldpletlern, Drahtziehern und Juwelieren, auch was sich dann weiters an Goldschmieden außer Lands, in
Städten und Märkten aufhalten thuet." Die Silberschmiede verbrauchten zu dieser Zeit jährlich ein Quantum
von 20.000 Mark, die Posamentierer, Drahtzieher und besonders die neue Fabrik auch 10.000 Mark, zusammen
3o.ooo Mark Feinsilber.
Über Krain sind folgende interessante Angaben zu machen. Am ro. März 1497 (Innsbruck) bestätigte König
Max I. „den Maistern der Schmidt, Schlosser, Goldschmidt und Messrer, so in dem Burkhfridt unser Statt Crain-
hurg sitzen, die ihm vorgelegte, vollständig inserierte gernaine Ordnung und Bruderschaft, so sie Gott dem All-
mächtigen und dem St. Eligius und St. Rochus zu Lob und Ehr und gemeinem Handwerk zu Nutz fürgenomben
haben". (Siehe "Jahrbuch der kunsthistotischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses", Band V, 1887,
Reg. 448g.) Am 7. Juli r 57x (Graz) bestätigt Erzherzog Karl von Steiermark diese Ordnung wieder. (Siehe Reg. 4543.)
In bezug auf Laibach können nachfolgende Mitteilungen gemacht werden: Laut Ratsprotokoll vorn
18. juni 1660 (Fol. 121) „berichten die gesammten Gold- und Silberarbeiter alda, daß sie entschlossen seien, eine