in
Wien. Niederländische und deuksche Schulen.
- Frimmel, Th. v. Gemildeslmmiungen 12'. IV, 327 S. mir Kßnstlersignaturen.
in Wien. (Repert. für Kunslwissensch, Wien. M. 2.
XX, z.) Wien.
- Führer durch die Gemälde-Galerie der - Minkus, Fr. Die Weihnachts-Ausxtel-
kunsthistorisehen Sammlungen des Aller- I lung des Wiener Kunstgewerbe-Vereines.
höchsten Kaiserhauses. Alte Meister. ll. (Zeilschr. für Innen-Decon, Juni.)
Notizen.
Wiener Kunstgewerbe-Verein. Der Ausschuss des Wiener Kunst-
gewcrbe-Vereins hat in seiner am er. Mai d. J. abgehaltenen Sitzung ein-
stimmig beschlossen, aus Anlass des Regierungsjubiläums Seiner Majestät
des Kaisers einen Kaiser Franz Josef-Jubiläumsfonds zu schaffen,
der den Bau eines eigenen Vereinshauses ermöglichen soll, wodurch
ein weiterer Zusammenschluss der Kunstgewerbetreibenden und damit
erhöhte PHege und Förderung der Interessen des Kunstgewerbes herbei-
geführt würde. Wie bekannt, hat der Vereinspräsident kaiserlicher Rath
Hanusch vor drei Jahren eine Schenkung auf den Todesfall im Betrage
von H. 50.000 für den Bau eines solchen Hauses gemacht. Um dieses
Project durchführen zu können, bedarf der Verein jedoch noch weiterer
größerer Mittel. Er wendet sich daher an seine Mitglieder und an alle
Freunde des Kunstgewerbes mit einem Aufrufe, in welchem darauf hin-
gewiesen wird, dass die Sicherung der Zukunft des Wiener Kunstgewerbe-
Vereins eine würdige Huldigung für den Monarchen sei, welcher durch
die Errichtung des Oesterreichischen Museums und der Kunstgewerbe-
schule den Grund zur Wiederbelebung des österreichischen Kunstgewerbes
gelegt und mit dessen Namen das Wiederaufbllihen der Künste in un-
serem Vaterlande untrennbar verknüpft ist.
K. k. graphische Lehr- und Versuchsanstalt. Anlässlich der Erweiterung
der im Marz 1888 eröffneten k. k. Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie und Re-
productionsverfahren in Wien durch Angliederung einer Section für Buch- und Illu-
strationsgewerbe hat der Minister für Cultus und Unterricht angeordnet, dass diese Anstalt
von nun an die Bezeichnung uK. k. graphische Lehr- und Versuchsanstalt: zu fuhren
habe. Gleichzeitig erfolgte die Genehmigung des Statutes für die k. k. graphische Lehr-
und Versuchsanstalt, laut welchem die Anstalt nachfolgende vier Abtheilungen umfasst:
l. die Lehranstalt für Photographie und Reproductionsverfahren (erste Section); z. die
Lehranstalt für Buch- und lllustrntionsgewerbe (zweite Section); 3. die Versuchsanstalt
für Photochemie und graphische Druckverfahren (dritte Section); 4. die Sammlungen.
An der neu activirten Section für Buch- und lllustrationsgewerbe werden folgende Gegen-
stände theoretisch und praktisch gelehrt: Buchdruck (Satz und Druck), die Herstellung der
Drucke von Cliches in derBuchdrucltpresse, sowie die lllustrirung von Druckwerken mittelst
der verschiedenen Arten graphischer Reproductionsverfahren. Der Unterricht an dieser
Section umfasst drei Jahrgänge, von denen die ersten zwei für ordentliche Schüler obligat
sind, während der dritte Jahrgang nur von jenen Schülern zu absolviren ist, die eine
specielle Ausbildung in den photomechanischen Reproductionsverfahren anstreben. Für
diese Curae ist eine vollständige Setzerei und Druckerei mit Hand- und Schnell-
pressen eingerichtet worden, und sind von der Unterrichtsverwaltung Specinlisten als
Fachlehrer bestellt worden. Die Aufnahme in den ersten Jahrgang setzt den Nachweis
des vollendeten 17. Lebensjnhres voraus. ln erster Reihe sind jene Aufnahmswerber zu be-
rücksichtigen, welche entweder eine vollstandigelMittelschule oder mindestens sechs Classen
einer solchen absolvirt haben. Erst in zweiter Linie können bis auf Weiteres auch
solche Aufnnhmswerber aufgenommen werden, welche vier Classen einer Mittelschule
oder die Bürgerschule mit gutem Erfolge absolvirt haben und außerdem eine entspre-
chende fachliche (praktische, beziehungsweise theoretische) Vorbildung im Buehgewerbe
nachzuweisen vermogen. Die Schulerzahl in allen Jahrgängen der Section ist eine ge-
schlossene.