Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1897 / 7)

in

Wien. Niederländische und deuksche Schulen.

- Frimmel, Th. v. Gemildeslmmiungen 12'. IV, 327 S. mir Kßnstlersignaturen.

in Wien. (Repert. für Kunslwissensch, Wien. M. 2.

XX, z.) Wien.

- Führer durch die Gemälde-Galerie der - Minkus, Fr. Die Weihnachts-Ausxtelkunsthistorisehen

 Sammlungen des Aller- I lung des Wiener Kunstgewerbe-Vereines.

höchsten Kaiserhauses. Alte Meister. ll. (Zeilschr. für Innen-Decon, Juni.)

Notizen.

Wiener Kunstgewerbe-Verein. Der Ausschuss des Wiener Kunstgewcrbe-Vereins

 hat in seiner am er. Mai d. J. abgehaltenen Sitzung einstimmig

 beschlossen, aus Anlass des Regierungsjubiläums Seiner Majestät

des Kaisers einen Kaiser Franz Josef-Jubiläumsfonds zu schaffen,

der den Bau eines eigenen Vereinshauses ermöglichen soll, wodurch

ein weiterer Zusammenschluss der Kunstgewerbetreibenden und damit

erhöhte PHege und Förderung der Interessen des Kunstgewerbes herbeigeführt

 würde. Wie bekannt, hat der Vereinspräsident kaiserlicher Rath

Hanusch vor drei Jahren eine Schenkung auf den Todesfall im Betrage

von H. 50.000 für den Bau eines solchen Hauses gemacht. Um dieses

Project durchführen zu können, bedarf der Verein jedoch noch weiterer

größerer Mittel. Er wendet sich daher an seine Mitglieder und an alle

Freunde des Kunstgewerbes mit einem Aufrufe, in welchem darauf hingewiesen

 wird, dass die Sicherung der Zukunft des Wiener Kunstgewerbe-Vereins

 eine würdige Huldigung für den Monarchen sei, welcher durch

die Errichtung des Oesterreichischen Museums und der Kunstgewerbeschule

 den Grund zur Wiederbelebung des österreichischen Kunstgewerbes

gelegt und mit dessen Namen das Wiederaufbllihen der Künste in unserem

 Vaterlande untrennbar verknüpft ist.

K. k. graphische Lehr- und Versuchsanstalt. Anlässlich der Erweiterung

der im Marz 1888 eröffneten k. k. Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie und Reproductionsverfahren

 in Wien durch Angliederung einer Section für Buch- und Illustrationsgewerbe

 hat der Minister für Cultus und Unterricht angeordnet, dass diese Anstalt

von nun an die Bezeichnung uK. k. graphische Lehr- und Versuchsanstalt: zu fuhren

habe. Gleichzeitig erfolgte die Genehmigung des Statutes für die k. k. graphische Lehrund

 Versuchsanstalt, laut welchem die Anstalt nachfolgende vier Abtheilungen umfasst:

l. die Lehranstalt für Photographie und Reproductionsverfahren (erste Section); z. die

Lehranstalt für Buch- und lllustrntionsgewerbe (zweite Section); 3. die Versuchsanstalt

für Photochemie und graphische Druckverfahren (dritte Section); 4. die Sammlungen.

An der neu activirten Section für Buch- und lllustrationsgewerbe werden folgende Gegenstände

 theoretisch und praktisch gelehrt: Buchdruck (Satz und Druck), die Herstellung der

Drucke von Cliches in derBuchdrucltpresse, sowie die lllustrirung von Druckwerken mittelst

der verschiedenen Arten graphischer Reproductionsverfahren. Der Unterricht an dieser

Section umfasst drei Jahrgänge, von denen die ersten zwei für ordentliche Schüler obligat

sind, während der dritte Jahrgang nur von jenen Schülern zu absolviren ist, die eine

specielle Ausbildung in den photomechanischen Reproductionsverfahren anstreben. Für

diese Curae ist eine vollständige Setzerei und Druckerei mit Hand- und Schnellpressen

 eingerichtet worden, und sind von der Unterrichtsverwaltung Specinlisten als

Fachlehrer bestellt worden. Die Aufnahme in den ersten Jahrgang setzt den Nachweis

des vollendeten 17. Lebensjnhres voraus. ln erster Reihe sind jene Aufnahmswerber zu berücksichtigen,

 welche entweder eine vollstandigelMittelschule oder mindestens sechs Classen

einer solchen absolvirt haben. Erst in zweiter Linie können bis auf Weiteres auch

solche Aufnnhmswerber aufgenommen werden, welche vier Classen einer Mittelschule

oder die Bürgerschule mit gutem Erfolge absolvirt haben und außerdem eine entsprechende

 fachliche (praktische, beziehungsweise theoretische) Vorbildung im Buehgewerbe

nachzuweisen vermogen. Die Schulerzahl in allen Jahrgängen der Section ist eine geschlossene.


            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.