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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1897 / 7)

in 
Wien. Niederländische und deuksche Schulen. 
- Frimmel, Th. v. Gemildeslmmiungen 12'. IV, 327 S. mir Kßnstlersignaturen. 
in Wien. (Repert. für Kunslwissensch, Wien. M. 2. 
XX, z.) Wien. 
- Führer durch die Gemälde-Galerie der - Minkus, Fr. Die Weihnachts-Ausxtel- 
kunsthistorisehen Sammlungen des Aller- I lung des Wiener Kunstgewerbe-Vereines. 
höchsten Kaiserhauses. Alte Meister. ll. (Zeilschr. für Innen-Decon, Juni.) 
Notizen. 
Wiener Kunstgewerbe-Verein. Der Ausschuss des Wiener Kunst- 
gewcrbe-Vereins hat in seiner am er. Mai d. J. abgehaltenen Sitzung ein- 
stimmig beschlossen, aus Anlass des Regierungsjubiläums Seiner Majestät 
des Kaisers einen Kaiser Franz Josef-Jubiläumsfonds zu schaffen, 
der den Bau eines eigenen Vereinshauses ermöglichen soll, wodurch 
ein weiterer Zusammenschluss der Kunstgewerbetreibenden und damit 
erhöhte PHege und Förderung der Interessen des Kunstgewerbes herbei- 
geführt würde. Wie bekannt, hat der Vereinspräsident kaiserlicher Rath 
Hanusch vor drei Jahren eine Schenkung auf den Todesfall im Betrage 
von H. 50.000 für den Bau eines solchen Hauses gemacht. Um dieses 
Project durchführen zu können, bedarf der Verein jedoch noch weiterer 
größerer Mittel. Er wendet sich daher an seine Mitglieder und an alle 
Freunde des Kunstgewerbes mit einem Aufrufe, in welchem darauf hin- 
gewiesen wird, dass die Sicherung der Zukunft des Wiener Kunstgewerbe- 
Vereins eine würdige Huldigung für den Monarchen sei, welcher durch 
die Errichtung des Oesterreichischen Museums und der Kunstgewerbe- 
schule den Grund zur Wiederbelebung des österreichischen Kunstgewerbes 
gelegt und mit dessen Namen das Wiederaufbllihen der Künste in un- 
serem Vaterlande untrennbar verknüpft ist. 
K. k. graphische Lehr- und Versuchsanstalt. Anlässlich der Erweiterung 
der im Marz 1888 eröffneten k. k. Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie und Re- 
productionsverfahren in Wien durch Angliederung einer Section für Buch- und Illu- 
strationsgewerbe hat der Minister für Cultus und Unterricht angeordnet, dass diese Anstalt 
von nun an die Bezeichnung uK. k. graphische Lehr- und Versuchsanstalt: zu fuhren 
habe. Gleichzeitig erfolgte die Genehmigung des Statutes für die k. k. graphische Lehr- 
und Versuchsanstalt, laut welchem die Anstalt nachfolgende vier Abtheilungen umfasst: 
l. die Lehranstalt für Photographie und Reproductionsverfahren (erste Section); z. die 
Lehranstalt für Buch- und lllustrntionsgewerbe (zweite Section); 3. die Versuchsanstalt 
für Photochemie und graphische Druckverfahren (dritte Section); 4. die Sammlungen. 
An der neu activirten Section für Buch- und lllustrationsgewerbe werden folgende Gegen- 
stände theoretisch und praktisch gelehrt: Buchdruck (Satz und Druck), die Herstellung der 
Drucke von Cliches in derBuchdrucltpresse, sowie die lllustrirung von Druckwerken mittelst 
der verschiedenen Arten graphischer Reproductionsverfahren. Der Unterricht an dieser 
Section umfasst drei Jahrgänge, von denen die ersten zwei für ordentliche Schüler obligat 
sind, während der dritte Jahrgang nur von jenen Schülern zu absolviren ist, die eine 
specielle Ausbildung in den photomechanischen Reproductionsverfahren anstreben. Für 
diese Curae ist eine vollständige Setzerei und Druckerei mit Hand- und Schnell- 
pressen eingerichtet worden, und sind von der Unterrichtsverwaltung Specinlisten als 
Fachlehrer bestellt worden. Die Aufnahme in den ersten Jahrgang setzt den Nachweis 
des vollendeten 17. Lebensjnhres voraus. ln erster Reihe sind jene Aufnahmswerber zu be- 
rücksichtigen, welche entweder eine vollstandigelMittelschule oder mindestens sechs Classen 
einer solchen absolvirt haben. Erst in zweiter Linie können bis auf Weiteres auch 
solche Aufnnhmswerber aufgenommen werden, welche vier Classen einer Mittelschule 
oder die Bürgerschule mit gutem Erfolge absolvirt haben und außerdem eine entspre- 
chende fachliche (praktische, beziehungsweise theoretische) Vorbildung im Buehgewerbe 
nachzuweisen vermogen. Die Schulerzahl in allen Jahrgängen der Section ist eine ge- 
schlossene.
	        
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