A. Roller.
Mitgliedskarte freien Zutritt zu allen von der
Vereinigung ausgehenden Veranstaltungen.
§ 12. Mitglieder, welche sich durch drei auf
einander folgende Jahre an den künstlerischen
Unternehmungen der Vereinigung nicht betheiligt
haben, verlieren das active und passive Wahl
recht bis zu ihrer neuerlichen Betheiligung.
III. Einnahmen und Ausgaben.
§ 13. Die Einnahmen der Vereinigung be
stehen aus:
a) regulären; das sind die bei künstlerischen
Veranstaltungen erzielten Eintrittsgebühren;
ferner 10°/ o der Kaufsumme bei durch die
Vereinigung vermittelten Verkäufen;
b) irregulären; das sind Spenden, welche der
Vereinigung von Kunstfreunden zugewendet
werden.
§ 14. Der Reingewinn der von der Vereini
gung selbstständig veranstalteten Ausstellungen
ist nach Abzug eines Drittels für den Reserve
fonds alljährlich zum Ankäufe von in diesen
Ausstellungen exponirten Kunstwerken zu ver
wenden. Diese Kunstwerke sind einer der in Wien
bestehenden öffentlichen Galerien geschenkweise
zu überweisen.
IV. Innere Organisation.
§ 15. Die Beschlussfassung über Vereins
angelegenheiten erfolgt durch:
a) die Generalversammlung;
b) die Vollversammlung:
c) den Arbeitsausschuss.
§ 16. Die Generalversammlung findet min
destens einmal im Jahre statt; zu derselben ladet
der Arbeitsausschuss alle ordentlichen Mitglieder
ein; die nicht in Wien lebenden entsenden even
tuell ordentliche Mitglieder als Delegirte; sie ist
beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens
zwei Drittel aller in Wien anwesenden ordent
lichen Mitglieder und fasst ihre Beschlüsse über
nachstehende Punkte a), bj, c), f), h) mit ab
soluter, d), e), g) mit Zweidrittel-Majorität; ihr
sind Vorbehalten die Beschlüsse über:
J 5