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Volltext: Katalog der I. Ausstellung der Vereinigung bildender Künstler Österreichs

A. Roller. 
Mitgliedskarte freien Zutritt zu allen von der 
Vereinigung ausgehenden Veranstaltungen. 
§ 12. Mitglieder, welche sich durch drei auf 
einander folgende Jahre an den künstlerischen 
Unternehmungen der Vereinigung nicht betheiligt 
haben, verlieren das active und passive Wahl 
recht bis zu ihrer neuerlichen Betheiligung. 
III. Einnahmen und Ausgaben. 
§ 13. Die Einnahmen der Vereinigung be 
stehen aus: 
a) regulären; das sind die bei künstlerischen 
Veranstaltungen erzielten Eintrittsgebühren; 
ferner 10°/ o der Kaufsumme bei durch die 
Vereinigung vermittelten Verkäufen; 
b) irregulären; das sind Spenden, welche der 
Vereinigung von Kunstfreunden zugewendet 
werden. 
§ 14. Der Reingewinn der von der Vereini 
gung selbstständig veranstalteten Ausstellungen 
ist nach Abzug eines Drittels für den Reserve 
fonds alljährlich zum Ankäufe von in diesen 
Ausstellungen exponirten Kunstwerken zu ver 
wenden. Diese Kunstwerke sind einer der in Wien 
bestehenden öffentlichen Galerien geschenkweise 
zu überweisen. 
IV. Innere Organisation. 
§ 15. Die Beschlussfassung über Vereins 
angelegenheiten erfolgt durch: 
a) die Generalversammlung; 
b) die Vollversammlung: 
c) den Arbeitsausschuss. 
§ 16. Die Generalversammlung findet min 
destens einmal im Jahre statt; zu derselben ladet 
der Arbeitsausschuss alle ordentlichen Mitglieder 
ein; die nicht in Wien lebenden entsenden even 
tuell ordentliche Mitglieder als Delegirte; sie ist 
beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 
zwei Drittel aller in Wien anwesenden ordent 
lichen Mitglieder und fasst ihre Beschlüsse über 
nachstehende Punkte a), bj, c), f), h) mit ab 
soluter, d), e), g) mit Zweidrittel-Majorität; ihr 
sind Vorbehalten die Beschlüsse über: 
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