6
11 ui' tür Wien und Nieder -Oesterreich, sondern auch für alle
Kronländer. Hieher gehören die Feststellung der Anmeldungs-
Blanquette, das Scrutiuium der Vorschläge für die Jury-Candi-
taten etc.
Wir haben soeben das dem Institute der Landes-Com-
m i s s i o n e n zugewiesene Feld der Thätigkeit betreten. Die
„Wiener Zeitung“ vom 14. Februar 1872 publicirt im Sinne der
Allerhöchsten Entschliessung vom 12. September 1871 die von
Sr. Majestät genehmigten Namensverzeichnisse der Präsidenten,
Vice-Präsidenten und Mitglieder der Ausstellung«-Commissionen
der im Beiehsrathe vertretenen Königreiche und Länder.
Der Wirkungskreis dieser Commissionen, welche den seiner
zeit bei den Weltausstellungen in Paris und London bestandenen
„Comites departementaux“ und .. Local-Comitees “ nachgebildet
sind, ist dahin präcisirt, dass dieselben für die möglichst voll
ständige und glänzende Vertretung ihres Gebietes in der Aus
stellung Sorge zu tragen und sie in ihren Kreisen nachhaltig
und fruchtbringend zu gestalten haben.
Insbesondere haben sie die Aufgabe, die Anmeldungen der
Aussteller entgegenzuuehmen, über die Zulassung von Ausstel
lungs-Objecten innerhalb der durch die Beglements bezeichneten
Grenzen zu entscheiden, auf den möglichst zahlreichen Besuch
der Ausstellung von Seite der arbeitenden Olassen hinzuwirken
und diesem Unternehmen überhaupt ihre Unterstützung in jeder
das Interesse desselben fördernden Weise angedeihen zu lassen.
Bei der Wahl der Standorte dieser Ansstellungs-Commis
sionen ist mit Ausnahme vereinzelter Fälle an dem Grundsätze
testgehalten worden, dass der Sitz einer Handels- und Gewerbe-
Kammer immer auch der Sitz einer Ausstellungs-Commission sei.
Bei der Auswahl der Personen für die Lande,s-Commissioneu
hat die Zusammensetzung der grossen Commission in Wien als
Vorbild gedient, deren Mitgliedern sie in jeder Beziehung voll
kommen gleichgestellt sind.
Um einen möglichst gleichförmigen Vorgang sämmtlicher
Ausstellungs-Commissionen zu erzielen, wurde für dieselben ein