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Anhang: III. Der k. k. Schulbücherverlag.
Das Druck- und Verschleiss-Privilegium der Schulbücher hatte zwar nicht
die Tragweite, dass nur die in dem Schulbücher-Verlage herausgegebenen
Lehrbücher, und keine anderen, in den Volksschulen benützt werden sollten;
es konnten mit Genehmigung der obersten Unterrichts-Behörde auch andere
Lehrtexte in Gebrauch genommen werden. Thatsächlich wurden jedoch zumeist
nur die im Schulbücher-Verlage erschienenen Lehrtexte benützt. Dieser Zustand
dauerte bis zum Beginn der neuen Aera im Volksschulwesen (1869).
Dermalen steht die gesetzliche Vorschrift in Kraft, dass die für den Ge
brauch in den Volksschulen bestimmten Lehrbücher nur der Genehmigung der
obersten Unterrichts-Behörde bedürfen. Der Schulbücher-Verlag wurde jedoch
aufrecht erhalten, und ist jeder, mit Zustimmung der obersten Unterrichts-
Behörde in denselben aufgenommene Lehrtext als gesetzlich zulässig erklärt
zu betrachten.
Gegenwärtig besteht ausser dem Wiener Schulbücher-Verlag auch noch
ein solcher in Prag für das Königreich Böhmen und in Lemberg für die im
Königreiche Galizien und Lodomerien benöthigten ruthenischen Lehrbücher.
1. Wiener Verlag.
Das erste Büchlein, welches aus dem Wiener Verlage hervorging, war
der kleine „Saganisehe” Katechismus vom Jahre 1772, und es wuchs die Zahl
der Lehrtexte von Jahr zu Jahr derart, dass man ihrer im Jahre 1776 schon
48, im Jahre 1780 aber 100 zählte.
Nach dem Gegenstände waren es:
a) Lehrtexte für die Trivialschulen (Katechismen, biblische Geschichte,
Evangelienbücher, Lesebücher, Schreibvorschriften, Rechenbücher).
h) Lehrtexte für den erweiterten Unterricht an den Normal- und Hauptschulen
Sprachlehre, Rechtschreibung, Briefstil, Erdbeschreibung (1. Die öster
reichischen Staaten, 2. Die ausserösterreichischen Staaten Europa’s),
Geschichte, Naturwissenschaften (d. i. Naturlehre, Naturgeschichte,
Landwirtschaft,) Mechanik, Messkunst, Baukunst, Zeichnen, lateinische
Sprache (als Vorbereitung für die sogenannten lateinischen Schulen oder
Gymnasien).
c) Hilfsbücher für Lehrer.
d) Instructionen für die Schulaufsichts-Organe.
Die Lehrbücher des Wiener Verlages waren nicht nur in deutscher Sprache,
sondern auch in andern Sprachen des Kaiserstaates abgefasst. Der erste, m
italienischer Sprache verlegte Artikel war der grosse Katechismus: 11 Cateclnsmo
maggiore 1778, und der erste illyrische ein Handbuch „für Schulmeister dei
illyrischen nichtunirten Trivialschulen”. 1776.
Am Schlüsse des Jahres 1780, somit nach achtjährigem Bestände, wies
der Schulbücher-Verlag in Wien die stattliche Reihe von einhundert Verlags-
Artikeln auf. Im Jahre 1779 und 1780 gedieh der Verlag so erfolgreich, dass