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VZur Aufnahme Lin die Ausstellung ist ein gewisseriGradl künstlerischer
und technischer Vollkommenheit erforderlich; darüber entscheidet eine Auf-
nahmsjury endgiltig.
p: w, 5-15- , _
Die Direiction des Oesterr. Museums bestimmt als Preise eine Anzahl
seiner Diplome und Medaillen, zu denen - doch nur für industrielle Eta-
blissements - eine Anzahl Medaillen des k. k. Handelsministeriums hinzu-
kommen. Ueber die Zuerkennung entscheidet eine Jury.
g. 6.
Das Oesterr. Museum stellt seine Räumlichkeiten, Kasten und Gestelle,
soweit sie verfügbar sind, zur Disposition dieser Ausstellung. - Platz-
miethe wird nicht gezahlt. i
ä. 7-.
Die Aussteller und Ausstellerinnen tragen die Kosten des Transportes,
sofern nicht in besonderen Fällen auf den Wunsch derselben das Oesterr.
Museum diese Kosten übernimmt.
g. s.
Die Aufstellung der Gegenstände besorgen die Organe des Oesterr.
Museums und ihre Hilfskräfte, soweit es nicht durch die Aussteller und
Ausstellerinnen selbst geschieht. v
, ä- 9- I
Die Rücksendung der Gegenstände, welche nicht-von den Eigen-
thümern selbst abgeholt werden, geschieht durch das Oesterr. Museum
unter derselben Bedingung wie in 7 für die Hersendung angegeben.
ä. 10.
Anmeldungen zu dieser Ausstellung werden bei der Direction des
Oesterr. Museums für Kunst und Industrie vom l. December r885 an
angenommen. Die Uebergabe oder Zusendung der Gegenstände hat
von Mitte Januar bis Mitte Februar zu erfolgen.
Reisenotizen aus Süddeutschland und der Schweiz.
' Von B. Bucher.
Die kunsrgewerbliche Bewegung der letzten Jahrzehnte hat nicht
nur zahlreiche Institute hervorgerufen, welche ausdrücklich bestimmt sind,
durch Vorführung vorzüglicher älterer Arbeiten bildend und anregend auf
Producenten und Consumenten einzuwirken, sondern auch den Anstoß
zu gänzlicher oder theilweiser Umgestaltung bestehender Museen und
Sammlungen gegeben. ln einer Menge von Mittelstädten hat man sich