Gunther Martin
DIE COMMANDEUR-
PORTRÄTS DES
SALZBURGISCHEN
ST.-RUPERTI-
RITTERORDENS
An der Hellbrunner Allee steht das Schloß
Emsburg, ebenso wie Emslieb einer jener
Ansitze, die unter der Regentschaft des
Erzbischofs Marcus Sitticus entstanden und
zusammen mit der später erbauten Frohn-
burg nach den Worten Franz Martins
gleichsam das architektonische „Gefolge
Hellbrunns" bilden. 1618 als Retiro für den
Hauptmann johann Siegmund v. Mabon
und seine dem Fürsten nahestehende Ge-
mahlin errichtet, ist dieses Schloß Emsburg
heute ein fast vergessenes Baudenkmal
Salzburgs. Vergeblich befragt man die
meisten Einheimischen über dessen Lage,
selbst Polizeibeamten und Fremdenver-
kehrsfachleuten ist der Name kaum ge-
läufig. Sicherlich trug der mehrmalige Wech-
sel in der Benennung zur Verwirrung
der Begriffe bei, denn außer den beiden
Versionen in der Schreibweise, nämlich
„Emsburg" und „Embsburg", finden sich
die Bezeichnungen „Kreuzhof", „Ritter-
hof" und, nach einem viel späteren Be-
sitzer, „Schloß Lamberg". Unter diesem
Namen scheint der Bau z. B. in neuen
Stadtplänen auf, während er im Dehio,
Salzburg-Band (4. neubearbeitete Auflage
1954), ausdrücklich als „Schloß Emsburg
(Kreuzhof)" angeführt Wird.
1702 erwarb Erzbischof Johann Ernst Graf
Thun diese Villa suburbana um 23.205 Gul-
den 17 Kreuzer aus der Rehlingedschen
Verlassenschaft und bestimmte sie zum Sitz
des Komturs des SL-Ruperti-Ritterorclens.
Als erster und einziger Reichsfürst Salzburgs
hatte er das Souveränitätsiecht der Ordens-
stiftung wahrgenommen; am 12. Mai 1701
war die Unterzeichnung der Stiftungsurkun-
de erfolgt, am 23. August desselben Jahres
die Bestätigung durch Kaiser Leopold I.
Zwei Ziele bewogen Johann Ernst zu
dieser Gründung: erstens eine, wenn auch
durch strengsten Numerus Clausus äußerst
beschränkte Pflanzschule für Stipendiaten
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aus dem Salzburger Landadel zu schaffen,
und zweitens eine militärische Elite für die
Ofiiziersstellen der hochfürstliclien Trup-
pen, namentlich der Reichskontingente,
heranzubilden. Es handelt sich demnach
nicht um einen der Verdienstorden, wie sie
im 18. Jahrhundert ihre Ausprägung er-
fuhren, sondern um eine militärische Or-
densgemeinschaft. Daraus erklärt sich auch
die Tatsache, daß der Stifter nicht als Erz-
bischof, sondern in seiner Position als
Landesfürst deren Oberhaupt war und die
Aufsicht den Ständen anvertraute.
Der St-Ruperti-Ritterorden umfaßte jeweils
sechs „Gr0ßkreuze" und sechs „Klein-
kreuze" unter einem Komtur, die Ahnen-
proben sind in einem eigenen „Ritterbuch"
(Salzburger Landesarchiv) niedergelegt.
Nach den Statuten bestand die Verpflich-
tung zur Ehelosigkeit und zum Kriegsdienst
in der Gesamtdauer von zwölf Jahren, die
„Kleinkreuze" oder Exspektanten sollten
im Reiten, Fechten, Tanzen und in Sprachen
unterrichtet werden. Der Komtur hatte im
Landtag den Sitz hinter den vier Erbämtern,
als Ordenskirche wurde die Dreifaltigkeits-
kirche bestimmt.
Am 15. November 1701 fand mit allem
Pomp des Zeremoniells und der Liturgie
die „Feyerliche Einführung" statt. Der
Erzbischof persönlich zelebrierte im Dom
die Messe, in deren Verlauf er den sechs
Exspektanten die Insignien verlieh. Sodann
nahm Johann Ernst in der Dreifaltigkeits-
kirche unter den Klängen des Te Deums
und dem Salut der Geschütze an den sechs
Rittern des Großkreuzes und dem Komtur
die „Umhängung" vor. Eine große Tafel
in der Residenz bei Pauken- und Trompeten-
schall, Volksbelustigungen, Verteilung von
Almosen an die Armen und am darauf-
folgenden Tag eine Tierhetze in der Felsen-
reirschule beschlossen das barocke Fest.
Zum ersten Komtur hatte der Erzbischof
seinen Neffen Johann Ernst Kajetan Graf
Thun ernannt i eine bloße Geste und
obendrein ein ziemlich krasser Fall von
Ncpotismus, denn der solchermaßen Aus-
gezeichnete war ganze sieben Jahre alt!
Doch bereits 1702 ging die Würde durch
Wahl an XVarmund Graf Kuen über. Die
Bezeichnung wechselte: im älteren Sch ift-
tum lautet sic „Comrncnthurf „Commen-
dur" oder „Commentherf in der zweiten
Hälfte des 18 Jahrhunderts ist nur noch vom
„Comi-nandcur" die Rede; diese Version soll
in diesem Aufsatz beibehalten werden.
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