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Volltext: Alte und Moderne Kunst XIII (1968 / Heft 96)

Gunther Martin 
DIE COMMANDEUR- 
PORTRÄTS DES 
SALZBURGISCHEN 
ST.-RUPERTI- 
RITTERORDENS 
 
An der Hellbrunner Allee steht das Schloß 
Emsburg, ebenso wie Emslieb einer jener 
Ansitze, die unter der Regentschaft des 
Erzbischofs Marcus Sitticus entstanden und 
zusammen mit der später erbauten Frohn- 
burg nach den Worten Franz Martins 
gleichsam das architektonische „Gefolge 
Hellbrunns" bilden. 1618 als Retiro für den 
Hauptmann johann Siegmund v. Mabon 
und seine dem Fürsten nahestehende Ge- 
mahlin errichtet, ist dieses Schloß Emsburg 
heute ein fast vergessenes Baudenkmal 
Salzburgs. Vergeblich befragt man die 
meisten Einheimischen über dessen Lage, 
selbst Polizeibeamten und Fremdenver- 
kehrsfachleuten ist der Name kaum ge- 
läufig. Sicherlich trug der mehrmalige Wech- 
sel in der Benennung zur Verwirrung 
der Begriffe bei, denn außer den beiden 
Versionen in der Schreibweise, nämlich 
„Emsburg" und „Embsburg", finden sich 
die Bezeichnungen „Kreuzhof", „Ritter- 
hof" und, nach einem viel späteren Be- 
sitzer, „Schloß Lamberg". Unter diesem 
Namen scheint der Bau z. B. in neuen 
Stadtplänen auf, während er im Dehio, 
Salzburg-Band (4. neubearbeitete Auflage 
1954), ausdrücklich als „Schloß Emsburg 
(Kreuzhof)" angeführt Wird. 
1702 erwarb Erzbischof Johann Ernst Graf 
Thun diese Villa suburbana um 23.205 Gul- 
den 17 Kreuzer aus der Rehlingedschen 
Verlassenschaft und bestimmte sie zum Sitz 
des Komturs des SL-Ruperti-Ritterorclens. 
Als erster und einziger Reichsfürst Salzburgs 
hatte er das Souveränitätsiecht der Ordens- 
stiftung wahrgenommen; am 12. Mai 1701 
war die Unterzeichnung der Stiftungsurkun- 
de erfolgt, am 23. August desselben Jahres 
die Bestätigung durch Kaiser Leopold I. 
Zwei Ziele bewogen Johann Ernst zu 
dieser Gründung: erstens eine, wenn auch 
durch strengsten Numerus Clausus äußerst 
beschränkte Pflanzschule für Stipendiaten 
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aus dem Salzburger Landadel zu schaffen, 
und zweitens eine militärische Elite für die 
Ofiiziersstellen der hochfürstliclien Trup- 
pen, namentlich der Reichskontingente, 
heranzubilden. Es handelt sich demnach 
nicht um einen der Verdienstorden, wie sie 
im 18. Jahrhundert ihre Ausprägung er- 
fuhren, sondern um eine militärische Or- 
densgemeinschaft. Daraus erklärt sich auch 
die Tatsache, daß der Stifter nicht als Erz- 
bischof, sondern in seiner Position als 
Landesfürst deren Oberhaupt war und die 
Aufsicht den Ständen anvertraute. 
Der St-Ruperti-Ritterorden umfaßte jeweils 
sechs „Gr0ßkreuze" und sechs „Klein- 
kreuze" unter einem Komtur, die Ahnen- 
proben sind in einem eigenen „Ritterbuch" 
(Salzburger Landesarchiv) niedergelegt. 
Nach den Statuten bestand die Verpflich- 
tung zur Ehelosigkeit und zum Kriegsdienst 
in der Gesamtdauer von zwölf Jahren, die 
„Kleinkreuze" oder Exspektanten sollten 
im Reiten, Fechten, Tanzen und in Sprachen 
unterrichtet werden. Der Komtur hatte im 
Landtag den Sitz hinter den vier Erbämtern, 
als Ordenskirche wurde die Dreifaltigkeits- 
kirche bestimmt. 
Am 15. November 1701 fand mit allem 
Pomp des Zeremoniells und der Liturgie 
die „Feyerliche Einführung" statt. Der 
Erzbischof persönlich zelebrierte im Dom 
die Messe, in deren Verlauf er den sechs 
Exspektanten die Insignien verlieh. Sodann 
nahm Johann Ernst in der Dreifaltigkeits- 
kirche unter den Klängen des Te Deums 
und dem Salut der Geschütze an den sechs 
Rittern des Großkreuzes und dem Komtur 
die „Umhängung" vor. Eine große Tafel 
in der Residenz bei Pauken- und Trompeten- 
schall, Volksbelustigungen, Verteilung von 
Almosen an die Armen und am darauf- 
folgenden Tag eine Tierhetze in der Felsen- 
reirschule beschlossen das barocke Fest. 
Zum ersten Komtur hatte der Erzbischof 
seinen Neffen Johann Ernst Kajetan Graf 
Thun ernannt i eine bloße Geste und 
obendrein ein ziemlich krasser Fall von 
Ncpotismus, denn der solchermaßen Aus- 
gezeichnete war ganze sieben Jahre alt! 
Doch bereits 1702 ging die Würde durch 
Wahl an XVarmund Graf Kuen über. Die 
Bezeichnung wechselte: im älteren Sch ift- 
tum lautet sic „Comrncnthurf „Commen- 
dur" oder „Commentherf in der zweiten 
Hälfte des 18 Jahrhunderts ist nur noch vom 
„Comi-nandcur" die Rede; diese Version soll 
in diesem Aufsatz beibehalten werden. 
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