256
Jahrhunderts geschah die Ernennung des Bischofs immer auf Grund der Patronatsrechte
der Könige von Ungarn; und alle Herrscher aus dem Hause Habsburg wahrten
streng diese Rechte, da sie in dieser Jngerenz eine Stütze ihrer Politik fanden und
sich auch den Einfluß auf die Geistlichkeit zu sichern trachteten. Die Propaganda hin
gegen wollte sich nicht beirren lassen und immer einen dem Zwecke am besten entsprechenden
Bischof ohne Zuthun des Kaisers ernennen lassen. Daraus entspann sich ein langwieriger,
dogmatisch-canonischer Streit, welcher die Erörterung der ganzen Patronatsfrage der
Könige von Ungarn nach sich zog und besonders infolge der Mitwirkung des ungarischen
Cardinals und Erzbischofs von Gran, Peter Pazmäny, günstig ausfiel, indem der Papst das
Patronatsrecht der Könige von Ungarn dem Kaiser zusprach und auch für die sogenannten
Bischöfe in partibus irilläelium, das heißt auch für Serbien und Bosnien, bestätigte. Doch
auch der Papst ernannte und zwar effektive im Lande selbst bestellte Bischöfe für Bosnien,
die manchmal zugleich ungarische Titular-Bischöfe waren. Wir erwähnen diese Einzelheiten,
um zu zeigen, daß selbst unter den größten Wirren und kriegerischen Ereignissen der Wiener
Hof, sowie die leitenden Staatsmänner Ungarns nie ein Moment unbeachtet ließen, das die
Continuität des Besitztitels gefährden konnte. Wie wichtig diese internationale und staats
rechtliche Genauigkeit wurde, zeigt uns die Auffassung Kaiser Leopolds I., dem es
beschieden war, die Rückeroberung Ungarns zu bewerkstelligen und der das Glück hatte,
seine Rechte nicht nur auf dem Papiere zu vertreten, sondern durch die Mitwirkung der
ausgezeichneten Generäle seiner Zeit verwirklicht zu sehen. Der Niedergang des sieben-
bürgischen Fürstenthums infolge des unglücklichen polnischen Feldzuges Fürst Georg
Raköczys II. bewirkte, daß nun dem kaiserlichen Heere die Aufgabe zufiel, unter Mit
wirkung der gesummten europäischen Christenheit nicht nur Wien zu retten, sondern auch
durch energisches Vordringen die türkische Macht in ihre ursprünglichen Grenzen zurück
zuweisen. Der große und glänzende Feldzug, der im Jahre 1683 begann und mit
dem Frieden von Karlovitz (1699) endete, war auch für Bosnien und dessen künftige
Gestaltung von maßgebender Wichtigkeit. Die Savelinie wurde wieder zur Staatsgrenze
und der volle Druck des nachbarlichen Reiches machte sich auf der ganzen Linie auch in
Bosnien fühlbar. Kaiser Leopold, der vom Anfänge an Bosnien als ein natürliches
Eroberungsziel betrachtete, hielt nach den großen Erfolgen, welche Markgraf Ludwig
Wilhelm von Baden 1688 in Bosnien errungen hatte, die Eroberung nicht nur für
nothweudig, sondern auch für durchführbar. Man glaubte in Wien, daß mit der Besetzung
Sarajevos auch der dauernde Besitz dieses Landes gesichert sein werde; allein der politisch
sehr einsichtsvolle Markgraf war überzeugt, daß die Eroberung Bosniens nur dann
zu bewerkstelligen sei, wenn dessen Besitz durch die Oecupation Serbiens gesichert werde.
Darum trat er auch in Fühlung mit den für die Eroberung Serbiens begeisterten