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rischer Aufeinanderfolge, als: Teig-, Model- und Reiberdrucke,
Holzschnitte, Metallschnitte, Niellenabdriicke, Kupfer- und andere
Metallstiche, Clairobscure, Farbendrucke, Lithographien u. s. w-
bis zur Photographie, Heliogravüre, Naturselbstdruck etc. Weiter
wurden Gruppen von Stichen, Chromolithographien u. dgl. m.
vorgeführt.
Von hervorragender Bedeutung war die „Oesterreichische
Kunstgewerbeausstellung“, mit welcher das neue Museums
gebäude eröffnet wurde.
Hier trat zum ersten Male das Kunstgewerbe nicht als An
hängsel anderer Industriezweige oder der Erzeugnisse der Boden-
production, ja überhaupt nicht gemeinschaftlich mit solchen auf,
bestimmte vielmehr allein die Grenzen der Ausstellungsfähigkeit.
Diese Grenzen waren in den zwei Bedingungen gezogen, dass
die auszustellenden Gegenstände erstens moderne Erzeugnisse der
inländischen Kunstindustrie sein und zweitens höheren Anforde
rungen in Bezug auf Form und Ornamentation gerecht werden,
einen Fortschritt in der Entwicklung des Kunstgewerbes und des
Geschmackes bekunden mussten. Indessen konnte auch die Ver
wendung einer neuen oder erneuerten, auf die Kunstgewerbe sich
beziehenden Technik zur Ausstellung berechtigen.
Selbstverständlich waren einerseits sowohl Gegenstände der
reinen Kunst, wie Historiengemälde, Genrebilder, Landschaften
u. s. f., desgleichen rein constructive architektonische Entwürfe,
als auch andererseits Maschinen, Rohproducte aller Art und rein
gewerbliche Erzeugnisse, bei denen die Kunst weder in Bezug auf
Form, noch in Bezug auf Verzierung Anwendung gefunden hat,
von dieser Ausstellung ausgeschlossen.
Ferner waren nicht nur die Verfertiger der Gegenstände selbst,
sondern auch die Modelleure und Zeichner derselben zur Aus
stellung ihrer Compositionen berechtigt.
Ueber die Aufnahme oder Nichtaufnahme der angemeldeten
Gegenstände entschied eine Jury, bestehend aus dem Aufsichts-
rathe der Kunstgewerbeschule nebst einigen Mitgliedern vom Cura-
torium des Museums und vom Lehrkörper der Kunstgewerbe
schule.
Abgesehen von dieser Prüfung der Gegenstände vor der Auf
nahme fand keine weitere Beurtheilung statt, wie auch keinerlei
Vertheilung von Prämien oder Preisen. Dagegen war es den Aus-