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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 1

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sich auf die Waffengewalt und auf die Leibeskraft stützte. Diese Richtung wurde namentlich 
im XV. Jahrhundert dprch die türkischen Angriffe begünstigt, welche die Nation fort 
während unter den Waffen zu bleiben zwangen; dieselbe wurde ferner gefördert durch das 
Selbstgefühl des ungarischen Stammes, der zu Persönlichem Wettstreit und in seiner 
Entartung zu Gewaltthätigkeiten geneigt ist. Au solcher Entartung war Gelegenheit geboten, 
so oft in diesem Zeitalter eine Dynastie erlosch oder in Schwäche verfiel. Die Interessen 
der größeren und kleineren Mächtigen, ihre Herrsch- und Habgier, sowie private Rachsucht 
riefen die Entscheidung durch die Waffen herbei; infolge dessen waren die Sicherheit und 
Wohlfahrt der Gesellschaft fortwährend bedroht. 
Doch behielten der nüchterne Sinn, das politische Talent der Nation stets die 
Oberhand; Könige mit starker Hand, wie Karl Robert, Ludwig der Große, Matthias, 
oder von langer Regierungsdauer, wie Sigmund, hielten — in Verbindung mit der 
sänftigenden Kraft der die Geister leitenden Religion und Kirche — die Leidenschaften im 
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Zaume. So befestigte sich schon unter der langen Regiernngszeit der Anjous der innere 
Friede, wuchs die Wohlhabenheit, mehrte sich die Bevölkerung. Viele fingen an, in das 
wvhlthätige Gefühl der Sicherheit gewiegt, Vermögen zu sammeln. Ludwig der Große 
hinterließ seinen Nachkommen ein riesiges Vermögen und Ähnliches mag auch oft der Fall 
bei manchen seiner Unterthanen gewesen sein. 
Gleichzeitig organisirt sich die Gesellschaft aufs Neue. Ihre Gliederung wird eine 
einfachere. Die Sclaven und verschiedenen Halbsreien des Arpadenreiches verschwinden in 
den Classen der Unterthanen („Jobbagiones") und Edelleute. Das Gesetz Ludwig 
des Großen vom Jahre 1351 sanctionirt diese Umgestaltung. Der Unterthan bebaut den 
Acker des Edelmannes, unter dessen Gerichtsbarkeit er gehört, er zahlt Steuern, leistet 
Dienste und trägt auch die Last der Staatssteuer, des sogenannten Kammergewinns 
(Uueruin oniriarne). Der Edelmann hat das Recht des Wasfentragens, seine Pflicht ist 
die Landesvertheidignng. Alle Adeligen sind gleichberechtigt. Da aber der größere Besitz 
auch eine größere Waffengewalt mit sich bringt, verleiht er auch größere Macht. Im 
Übrigen ist jeder Edelmann einzig und allein von dem die heilige Krone tragenden König
	        
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