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sich auf die Waffengewalt und auf die Leibeskraft stützte. Diese Richtung wurde namentlich
im XV. Jahrhundert dprch die türkischen Angriffe begünstigt, welche die Nation fort
während unter den Waffen zu bleiben zwangen; dieselbe wurde ferner gefördert durch das
Selbstgefühl des ungarischen Stammes, der zu Persönlichem Wettstreit und in seiner
Entartung zu Gewaltthätigkeiten geneigt ist. Au solcher Entartung war Gelegenheit geboten,
so oft in diesem Zeitalter eine Dynastie erlosch oder in Schwäche verfiel. Die Interessen
der größeren und kleineren Mächtigen, ihre Herrsch- und Habgier, sowie private Rachsucht
riefen die Entscheidung durch die Waffen herbei; infolge dessen waren die Sicherheit und
Wohlfahrt der Gesellschaft fortwährend bedroht.
Doch behielten der nüchterne Sinn, das politische Talent der Nation stets die
Oberhand; Könige mit starker Hand, wie Karl Robert, Ludwig der Große, Matthias,
oder von langer Regierungsdauer, wie Sigmund, hielten — in Verbindung mit der
sänftigenden Kraft der die Geister leitenden Religion und Kirche — die Leidenschaften im
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Zaume. So befestigte sich schon unter der langen Regiernngszeit der Anjous der innere
Friede, wuchs die Wohlhabenheit, mehrte sich die Bevölkerung. Viele fingen an, in das
wvhlthätige Gefühl der Sicherheit gewiegt, Vermögen zu sammeln. Ludwig der Große
hinterließ seinen Nachkommen ein riesiges Vermögen und Ähnliches mag auch oft der Fall
bei manchen seiner Unterthanen gewesen sein.
Gleichzeitig organisirt sich die Gesellschaft aufs Neue. Ihre Gliederung wird eine
einfachere. Die Sclaven und verschiedenen Halbsreien des Arpadenreiches verschwinden in
den Classen der Unterthanen („Jobbagiones") und Edelleute. Das Gesetz Ludwig
des Großen vom Jahre 1351 sanctionirt diese Umgestaltung. Der Unterthan bebaut den
Acker des Edelmannes, unter dessen Gerichtsbarkeit er gehört, er zahlt Steuern, leistet
Dienste und trägt auch die Last der Staatssteuer, des sogenannten Kammergewinns
(Uueruin oniriarne). Der Edelmann hat das Recht des Wasfentragens, seine Pflicht ist
die Landesvertheidignng. Alle Adeligen sind gleichberechtigt. Da aber der größere Besitz
auch eine größere Waffengewalt mit sich bringt, verleiht er auch größere Macht. Im
Übrigen ist jeder Edelmann einzig und allein von dem die heilige Krone tragenden König