E i n s p.
Ton jedem Punkte innerhalb der Linien Wiens dem: Fiaker,
IV. Für Fahrten von und zu den Wiener
Bahnhöfen, von einem Bahnhofe zum
andern, vom Westbahnhofe nach
Fünfbaus, Sechshaus, Rudolfsheim,
Gaudenzdorf, Ober- und Unter-
Meidling, ferner vom Süd- und
Staatsbahnhofe zu dem Arsenale
und dem Landgute 1 fl. 50 kr. 1 fl. — kr.
Bei Fahrten von den Wiener Bahnhöfen in die nicht
bereits sub IV genannten Orte vor den Linien Wiens gelten
die sub I, II, III angeführten Taxen.
Für das im Wagen untergebrachte Gepäck ist nichts zu
bezahlen; für das am Kutschbock untergebrachte Gepäck sind
dem Fiaker 30 kr., dem Einspänner 20 kr. zu entrichten.
Wird der Wagen auch zur Retourfahrt benützt, so sind
für die Wartezeit, sowie für die Zeit der Rückfahrt dem Fiaker
für jede halbe Stunde 50 kr., dem Einspänner aber für jede
Viertelstunde 20 kr. zu bezahlen.
Werden die Fahrten in der Zeit von 11 Uhr Abends bis
5 Uhr Früh unternommen, so ist die Hälfte der betreffenden
Taxe mehr zu zahlen.
Bei allen Fahrten von Orten ausserhalb der Linien nach
Wien hat der Fahrgast die Linienmauthgebühr zu zahlen.
Die Feststellung des Fahrpreises für alle nicht ange
führten, ausserhalb der Linien Wiens gelegenen Orte bleibt
dem freien Uebereinkommen überlassen.
Besonderer Tax-Tarif.
1. Für die Fahrten in den k. k. Prater sind zu ent
richten dem Fiaker, Einsp.
aus dem Gemeinde-Bezirke Leopoldstadt
und Landstrasse oder zurück . . 1 fl. 50 kr. 1 fl. — kr.
aus dem Gemeinde-Bezirke innere Stadt
oder zurück 2 fl. — kr. 1 fl. 20 kr.
aus den übrigen Bezirken mit Einschluss
der Linienstandplätze oder zurück 2 fl. 50 kr. 1 fl. 50 kr.
aus den sub I. angeführten Orten od. zur. 3 fl. — kr. 2 fl. — kr.
n „ n II. „ „ „ , 3 fl. 50 kr. 2 fl. - kr.
„ „ „ III. „ „ „ „ 4 fl. — kr. 3 fl. — kr.
Von jedem Punkte inner den
Linien zum Lusthause in die Freudenau,
zum Dampfschiff - Landungsplätze bei
den Kaisermühlen und der k. k. Militär-
Schiessstätte am Säulenhaufen oder
zurück 3 fl. — kr. 2 fl. — kr.