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Unter den Übersetzungen lenkt das mystische ^joveni sv. LriFitt^-- (Die Offenbarung
der heiligen Brigitta) die Aufmerksamkeit auf sich. Stitne wird mit Recht der bedeutendste
altböhmische Prosaiker genannt. Meisterhaft weiß er den Neichthum der einheimischen
Sprache auszunutzcn, so daß er ihm auch vortrefflich zu Bearbeitungen solcher Stoffe
dient, an die sich bis dahin nur die lateinische Sprache wagte; seine Sprache ist nicht blos
fließend, sondern geradezu von elastischer Gediegenheit. Durch den Unwillen und die
Feindschaft der Gelehrten, die in seiner Thätigkeit eine Profanation ihrer wissenschaftlichen
Interessen sahen, ließ er sich durchaus nicht abschrecken; er harrte aus und vollendete
Werke, die eine bleibende Zierde des böhmischen Schriftthums bilden.
Neben der theologisch belehrenden Gruppe verlieren sich beinahe die Producte der
historischen Prosa. Auf diesem Gebiete wurde fast Alles lateinisch geschrieben. Den
Anfang machte Cosmas (gestorben 1125), Dechant des Prager Domkapitels, der Vater
der böhmischen Geschichtsschreibung, mit seiner berühmten Chronik von der ältesten Zeit bis
zum Regierungsantritt Sobeslavs 1. Seinem Beispiel folgten dann alle angeseheneren
Annalisten, wie Vincentius, Prager Canonikus, Gerlach, Abt von Mühlhausen,
Peter von Zittau, Abt des Königsaaler Klosters (gestorben 1338) und Andere. In
großer Zahl entstanden solche Chroniken während der Regierungszeit Karls IV., der zur
Bearbeitung des historischen Stoffes aufmnnterte und selbst erfolgreich Hand anlegte; neben
anderen schrieben in jener Zeit über böhmische Geschichte Johann Marignola, Bischof
zu Bisignano in Calabrien, ein Florentiner, Franz von Prag, Benes Krabice von
Weitmile und Priblk Pulkava von Hradenln. Eine böhmische Originalarbeit ist blos
die erwähnte Reimchronik Dalimils.
Ein werthvolles Denkmal juridischen Inhalts bildet das sogenannte Rosen
berger Buch (anfangs des XIV. Jahrhunderts); es enthält Belehrungen über einzelne
Fragen der böhmischen Gerichtspraxis. Auf ihrer Grundlage entstand beinahe hundert
Jahre später eine zweite berühmte juridische Schrift, ,VMnll irn prävo romslco-
(Die Erklärung des Landrechts) von Ondrej z Dube (gestorben 1412), Oberstland
richter von Böhmen. Sonst beruhte das Hauptwesen jeder jndiciellen Ordnung in
Böhmen, Mähren und Schlesien auf den Landtafeln, die unter Premysl Ottakar II.
entstanden sind und nicht blos zur Jntabulirnng von Gütern, sondern auch zur Eintragung
wichtiger Entscheidungen der Gerichte, der Landtage, wie überhaupt jener Bescheide, die
politischer Natur waren, dienten, so daß sie infolge dessen die Geltung eines allgemeinen
Gesetzbuchs hatten. Diese Tafeln wurden lateinisch geführt, obzwar die eigentlichen Ein
tragungen auch böhmisch stattfanden, bis zum XV. Jahrhundert, wo ihre Amtssprache
böhmisch wurde, zuerst in Schlesien (1426), dann in Mähren (1480) und schließlich in
Böhmen (>495).