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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, 1. Abtheilung: Wien

werden konnte. Weithin ragten die Burg, der St. Stefansdom mit seinem hochanstrebenden 
Thurm, die Kirche zu St. Michael, die der Minoriten, der Augustiner, der Dominieaner 
und die Thürme der steinernen Höfe des Adels und der Klöster empor. 
Dank den Freiheitsbriefen der Habsburger konnten weder die Geistlichkeit noch der 
Adel die Bürger schädigen. Diese waren lehensfähig und zur Erwerbung von Landgütern 
berechtigt. Sie wählten frei aus ihrer Mitte den Bürgermeister und die Stadträthe. Ihre 
eigenen Mitbürger entschieden über Leben und Eigenthum. Ihrem Schutze war die Stadt 
anvertraut und ohne ihren Willen konnte kein Fremder das Weichbild betreten. Seit dem 
Jahre 1396 saßen im Stadtrathe nicht allein Haus- und Grundbesitzer, sondern auch 
Kauflcnte und Handwerker, wenn sie auch keinen Hausbesitz hatten. Jeder von ihnen 
konnte das Amt eines Bürgermeisters erlangen. Schon Albrecht II. beschränkte die Ver 
mächtnisse von Bürgern an Klöster und Weltgeistliche und Herzog Rudolf IV. erhöhte den 
Werth des bürgerlichen Grundes und Bodens durch die Ablösbarkeit der Renten und 
Zinse. Er ließ von den zahlreichen Gerichten nur das Hofgericht, das Stadtgericht, 
das Münzgericht und das Judengericht fortbestehen, beschränkte die Anzahl der Asyle bis 
auf jene der Burg, der Probstei zu St. Stefan und des Schottenklosters, hob die Steuer 
freiheit der Klöster, des Adels und der Hofbediensteten auf und verbot die Errichtung von 
Zechen und Innungen ohne Zustimmung des Stadtrathes. Jeder Handwerker, der länger 
als ein Jahr hier sein Gewerbe ausübte, mußte das Bürgerrecht erwerben. Aus die 
Leitung der weltlichen Schulen behielten die Bürger den ihnen von Kaiser Friedrich II. 
eingeräumten Wirkungskreis. Alles, was die Verwaltung des Gemeinwesens berührte, die 
Handhabung der Straßen- und Sicherheitspolizei, die Einhebung der Stenern, die Über 
wachung der Märkte und die oberste Leitung der für Arme und Kranke bestehenden Spitäler 
mit Ausschluß der auf besonderen Stiftungen beruhenden Anstalten lag in ihren Händen. 
Zu dem wichtigsten Nahrungszweige der Bürger war der Weinbau gediehen. 
Soweit das Auge von den Stadtwällen reichte, bedeckten Rebenpflanzungen die Anhöhen, 
deren Erträgnisse die fremden Kauslente mit Vorliebe gegen andere Maaren eintauschten. 
In den Weinstuben der Bürgerhäuser und der Klosterhöfe war es bei Musik und Spiel oft 
schon Vormittags so lebhaft, daß der Stadtrath gegen das Treiben daselbst strenge Maß 
regeln ergriff. Zum Schutze des Weinbaues der Bürger bestanden die Verbote der Einfuhr 
ungarischer und italienischer Weine. Nur in einer von der Gemeinde errichteten Taverne 
durften vom Jahre 1370 angefangen südländische Weine in kleineren Gefäßen verkauft 
werden. Die Klöster blieben auf den, Ausschank einer bestimmten Quantität ihres Bau 
weines beschränkt. Vom Lande genossen nur einzelne Städte die Begünstigung des Verkaufes 
ihrer Weine in Wien. So ausgedehnt war der Weinbau, daß die Anlage neuer Weingärten 
beschränkt wurde, „damit der Wein nicht zu billig und das Getreide zu theuer werde".
	        
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