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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

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vertheilt, daß ungefähr 40 Procent desselben auf den Ersteren, 60 Procent auf den 
Letzteren entfallen. Von den 180 Landgütern, die privaten Großgrundbesitzern gehören, 
haben die meisten eine Ackerarea von 400 bis 500 Hektar, wenige erreichen ein Ackerarealc 
von 1000 bis 1200 Hektar, nur eines, Bossancze im unteren Suczawathale, hat eine 
Ackerarca von 1500 Hektar, während es nicht wenige Landgüter mit einer Ackerarea von 
blos 120 bis 200 Hektar gibt. 
Der größte Grundbesitzer des Landes ist, abgesehen von seinem Forstbesitze, der 
Bnkowiner griechisch-orientalische Religionsfond, dessen Güter von einer eigenen, dem 
Ackerbau-Ministerium unterstehenden Güterdirection mit dem Sitze in Czernowitz 
verwaltet werden. Der gesammte Grundbesitz des Bnkowiner griechisch-orientalischen 
Religionsfondes beträgt 255.365'85 Hektar, wovon 231.37078 Hektar Waldungen, 
23.154-11 Hektar Äcker, Gürten, Wiesen, Weiden, Alpen und sonstige Productive Gründe 
sind. Die Landgüter sind sümmtlich verpachtet, und zwar 9810 Hektar an das k. k. Staats 
gestüt in Radautz, der Rest, bestehend aus 28 Meierhöfen mit einer Gesammtflüche von 
9488 Hektar und 85 größeren und kleineren zerstreut gelegenen, daher den Meierhöfen 
nicht zugewiesenen sonstigen landwirtschaftlichen Grundstücken im Gesammtflüchenmaße 
von 2011 Hektar, an Private. 
Die Verpachtung erfolgt bei den Meierhöfen in der Regel auf die Dauer von zwölf, 
bei den kleineren Grundbesitzungen von drei bis sechs Jahren. Die Ackerböden der meisten 
Fondsmeierhöfe stehen in gutem Cnlturzustande, denn wenn auch den Pächtern keine 
bestimmten Wirthschaftsplüne vorgeschrieben sind und von ihnen auch kein bestimmtes 
Wirtschaftssystem eingehalten wird, so wird seitens der staatlichen Verwaltung auf die 
Erhaltung der Bodenkraft, Erzeugung des erforderlichen Düngers und eine entsprechende 
Viehhaltung gesehen. Vielfach sind die Ackerböden mittelst kostspieliger Drainagen und 
offener Grüben entwässert und meliorirt worden. 
Noch ungleichmäßiger als beim Großgrundbesitze ist der Agricultnrboden des Klein 
grundbesitzes vertheilt. Während es in jeder Ortschaft eine große Zahl sogenannter 
Händler gibt, die nur ^ bis ^4 Hektar eigenen Grund und Boden besitzen, ist der 
mittlere Besitzstand durchschnittlich 2 bis 6 Hektar, und nur einzelne strebsame Landwirthe 
in jeder Gemeinde haben durch Grundzuküufe ihren Besitzstand auf 20 Hektar und darüber 
gebracht. Viel günstiger liegen die Verhältnisse bei den deutschen Ansiedlern im Lande, von 
denen fast Jeder eine größere geschlossene Bauernwirthschaft besitzt. Fleißig und sparsam 
suchen die deutschen Colonisten ihren Grundbesitz so viel als möglich durch Grnndzukäufe, 
so weit solche innerhalb der angrenzenden Gemeinden möglich sind, oft auch in entfernteren 
Gemeinden, zu vermehren. Außer durch die sehr weit gehende Parcellirung des bäuerlichen 
Grundbesitzes wird die Bcwirthschaftung desselben auch durch die zersprengte Lage der den
	        
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