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vertheilt, daß ungefähr 40 Procent desselben auf den Ersteren, 60 Procent auf den
Letzteren entfallen. Von den 180 Landgütern, die privaten Großgrundbesitzern gehören,
haben die meisten eine Ackerarea von 400 bis 500 Hektar, wenige erreichen ein Ackerarealc
von 1000 bis 1200 Hektar, nur eines, Bossancze im unteren Suczawathale, hat eine
Ackerarca von 1500 Hektar, während es nicht wenige Landgüter mit einer Ackerarea von
blos 120 bis 200 Hektar gibt.
Der größte Grundbesitzer des Landes ist, abgesehen von seinem Forstbesitze, der
Bnkowiner griechisch-orientalische Religionsfond, dessen Güter von einer eigenen, dem
Ackerbau-Ministerium unterstehenden Güterdirection mit dem Sitze in Czernowitz
verwaltet werden. Der gesammte Grundbesitz des Bnkowiner griechisch-orientalischen
Religionsfondes beträgt 255.365'85 Hektar, wovon 231.37078 Hektar Waldungen,
23.154-11 Hektar Äcker, Gürten, Wiesen, Weiden, Alpen und sonstige Productive Gründe
sind. Die Landgüter sind sümmtlich verpachtet, und zwar 9810 Hektar an das k. k. Staats
gestüt in Radautz, der Rest, bestehend aus 28 Meierhöfen mit einer Gesammtflüche von
9488 Hektar und 85 größeren und kleineren zerstreut gelegenen, daher den Meierhöfen
nicht zugewiesenen sonstigen landwirtschaftlichen Grundstücken im Gesammtflüchenmaße
von 2011 Hektar, an Private.
Die Verpachtung erfolgt bei den Meierhöfen in der Regel auf die Dauer von zwölf,
bei den kleineren Grundbesitzungen von drei bis sechs Jahren. Die Ackerböden der meisten
Fondsmeierhöfe stehen in gutem Cnlturzustande, denn wenn auch den Pächtern keine
bestimmten Wirthschaftsplüne vorgeschrieben sind und von ihnen auch kein bestimmtes
Wirtschaftssystem eingehalten wird, so wird seitens der staatlichen Verwaltung auf die
Erhaltung der Bodenkraft, Erzeugung des erforderlichen Düngers und eine entsprechende
Viehhaltung gesehen. Vielfach sind die Ackerböden mittelst kostspieliger Drainagen und
offener Grüben entwässert und meliorirt worden.
Noch ungleichmäßiger als beim Großgrundbesitze ist der Agricultnrboden des Klein
grundbesitzes vertheilt. Während es in jeder Ortschaft eine große Zahl sogenannter
Händler gibt, die nur ^ bis ^4 Hektar eigenen Grund und Boden besitzen, ist der
mittlere Besitzstand durchschnittlich 2 bis 6 Hektar, und nur einzelne strebsame Landwirthe
in jeder Gemeinde haben durch Grundzuküufe ihren Besitzstand auf 20 Hektar und darüber
gebracht. Viel günstiger liegen die Verhältnisse bei den deutschen Ansiedlern im Lande, von
denen fast Jeder eine größere geschlossene Bauernwirthschaft besitzt. Fleißig und sparsam
suchen die deutschen Colonisten ihren Grundbesitz so viel als möglich durch Grnndzukäufe,
so weit solche innerhalb der angrenzenden Gemeinden möglich sind, oft auch in entfernteren
Gemeinden, zu vermehren. Außer durch die sehr weit gehende Parcellirung des bäuerlichen
Grundbesitzes wird die Bcwirthschaftung desselben auch durch die zersprengte Lage der den