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einzelnen Grundwirthen gehörigen Grundstücke nachtheilig beeinflußt. Nichtsdestoweniger
sträubt sich der Bukowiner Bauer gegen jeden Versuch einer Cvmmassirung; die Zeit hat
für ihn noch wenig Werth und so bringt er denn auch den Zeitverlust, den er bei dem
Hin- und Herfahren vom Hause auf die einzelnen Parcellen erleidet, gar nicht in Anschlag.
Zum Theil ist es das in der Anschauung, daß bei Hagelschlägen nicht alle Parcellen
emes Besitzers, da sie in verschiedenen Rieden liegen, heimgesncht und beschädigt
werden, wurzelnde Vorurtheil, das der ablehnenden Haltung des Bauers gegenüber der
Commassation zu Grunde liegt; zum Theil hängt diese ungünstige Vertheilung des Gesammt-
besitzes der einzelnen Gemeindemitglieder mit der ehemals üblichen Gcmeinwirthschaft und
mit der Anschauung zusammen, daß bei eintretender Commassirnng, da der Boden und
die Lage nicht in allen Rieden gleich gut und gleichwerthig sind, die einen Gemeinde
mitglieder nur gute, die anderen nur minder gute, ein Theil aber ganz schlechte Grundstücke
erhalten würden.
Die Großgrundbesitzer bewirthschaften ihre Güter in den seltensten Fällen selbst;
von den 180 privaten Landgütern in der Bukowina werden etwa 40 in eigener Regie
bewirthschaftet, die übrigen sind verpachtet, häufig leider nicht an sachlich gebildete
Landwirthe, sondern an unternehmungslustige Speculanten, die während der Pachtzeit
ohne Rücksicht auf die Substanz und Zukunft des Pachtobjcctes den größtmöglichen
Nutzen bei geringstem Kostenauswande aus demselben zu ziehen und sich zu bereichern
suchen. Es gibt wohl auch, und zwar vornehmlich unter den Pächtern des griechisch
orientalischen Religionsfondes, strebsame Landwirthe, die der Entwicklung der Landwirth-
schaft ein reges Interesse entgegenbringen und für dieselbe wirken; ihre Zahl ist indeß
keine große. An tüchtigen Wirthschastsbeamten herrscht im Lande empfindlicher Mangel.
Die gewöhnliche Pachtdauer bei Privatgütern währt sechs Jahre. Daß solche Wirthschaften
an den Fortschritten der Landwirthschaft nicht theilnehmcn, daß ans ihnen für die Hebung der
Agricultur nichts geleistet wird, daß für die Verbesserung dieser Güter nichts geschieht, ist
ebenso erklärlich wie bedauerlich. Noch bedauerlicher ist aber das in allerjüngster Zeit an
Ausdehnung gewinnende System der parcellenweisen Verpachtung des Ackerbodens ganzer
Güter an Kleinwirthe und Häusler, welches zwar dem Eigenthümer die allergrößte Rente
abwirft, die Güter aber suceessive ganz herunterbringen muß.
Ei» allgemein verbreitetes Wirthschaftssystem besteht in der Bukowina weder beim
Groß-, noch beim Kleingrundbesitze; die Systemlosigkeit im Wirthschaftsbetriebe ist im
Großen und Ganzen beiden eigenthttmlich. Ans den meist verpachteten Latifundienwirth-
schaften wird nur der Grundsatz beobachtet, die zum Anbau gewühlten Getreidegattungen
und sonstigen Feldfrüchte alljährlich in denselben Anbauflächenverhältnissen zu einander
zu erhalten, ohne sich jedoch an eine bestimmte den localen Verhältnissen entsprechende