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129 Apparat zum Schleifen von Glassteinen, Edelsteinen, Perlen etc., 1895; Daniel Swarowski, 
Franz Weiss & Armand Kosmann in Johannesthal, Privilegium Nr. 45/3331. - Österreichisches 
Patentamt, Wien 
129 Apparatus for cutting glass stones, precious stones, beads, etc., 1895; Daniel Swarowski, 
Franz Weiss & Armand Kosmann in Johannesthal, privilege no. 45/3331. - Austrian Patent Of 
fice, Vienna 
tigkeit gedreht werden kann. Um das Wenden der Perlen mit größerer Vollkommenheit zu be 
werkstelligen, kann die Stange, welche im Boden der Röhre in einer Vertiefung liegt, und einige 
Seitenarme hat, gleichfalls durch eine Handhabe gedreht werden“(Patente 2/1842, S. 65). 
Auf venezianische Verfahren ging die 1841 publizierte Abbildung zurück (Abb. 80, 
S. 136). 
Am 7. Dezember 1836 erhielt Giuseppe Zecchin, „Glaswaarem und EmaiFFabrikant“ 
in Venedig, ein Privilegium „auf die Erfindung eines Behältnisses zur Verkleinerung 
der, zur Erzeugung der Glasperlen nöthigen Kohlen“ (Patente 3/1845, S. 77). Von 
1837 bis 1842 war das an Pietro Bigaglia, Venedig, erteilte Privilegium gültig: 
„Die Verbesserung, welche der Privilegirte angibt, besteht darin, daß er das Gefäß, in welchem 
das Abrunden der Perlen vorgenommen wird, aus Eisen verfertigen läßt, während es sonst ge 
wöhnlich aus Kupfer angefertigt wurde. Außer einem geringen Anschaffungspreise haben derlei 
Gefäße eine ungemeine Dauerhaftigkeit und ein geringeres Gewicht, was zur Folge hat, daß die 
Arbeiter wegen geringerer Anstrengung um einen geringeren Lohn arbeiten. Wegen schwäche 
rer Metalldicke werden sie leichter erwärmt und gestatten daher eine Beschleunigung in der Ar 
beit und eine bedeutende Ersparung an Brennmateriale“ (Patente 2/1845, S. 191). 
Von Jos. Riedel, Polaun, wurde 1890 die Erfindung, „gewöhnlichen Quarz= oder 
Meersand zum Rondiren von Glasperlen verwendbar zu machen“ als Privilegium 
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