368
Ertrag der Ernte mit demselben. Der Werth des Terrains hängt
natürlich vor Allem von der Lage, von der Nähe einer Stadt,
einer Strasse, eines Canals, Hafens etc. von dem Wasserreich
thum, der Fruchtbarkeit und Eigenthümlichkeit des Bodens ab.
Der Tageslohn eines Arbeiters ist in den reicheren Districten
von Angorah, und überhaupt von Central-Kleinasien 4 bis
10 Piaster = (32—80 kr. ö. W.), in den ärmeren, entlegeneren
oft auch nur 2 Piaster == (16 kr. ö. W.); ist jedoch auch noch
die Jahreszeit verschieden, so dass in der Nähe Constantinopels
der Handtag im Sommer gewöhnlich für männliche Arbeiter mit
10 Piaster, für weibliche mit 7 Piaster, im Winter aber für
männliche Taglöhner mit 7 Piaster gezahlt wird. Die Arbeits
verhältnisse sind jedoch für den Ackerbau äusserst ungünstig,
da das Land sehr schütter bevölkert ist und namentlich die
Türken sich sehr ungern zum Ackerbau hergeben. Als Hilfs
arbeiter kann nur auf Griechen und Bulgaren gerechnet werden,
doch widmen sich erstere bei weitem mehr dem Handel, der
ihnen besser Gelegenheit zu schneller Bereicherung gibt, und
die Bulgaren, welche daher die eigentlichen Landbebauer und
Viehzüchter sind, stehen ihnen Uberdiess an Fleiss und Ehrlich
keit voran, wenn sie auch auf einer niedrigeren Bildungsstufe
als die griechischen Arbeiter stehen. Bei dem Mangel an Arbeits
kräften müssen die Arbeiten auf das Nothwendigste einge
schränkt werden. Die Erntearbeiten werden gewöhnlich im
Accordwege ausgeführt, wobei durchschnittlich für 1*/, Donoum
(1 Donoum — 0-159 Wiener Joch) 7—9 Piaster, jedoch nur für
das Schneiden, Binden und Aufsammeln gezahlt wird. Leichter
ist es, Gesinde zu bekommen. Ein Knecht erhält jährlich durch
schnittlich 1000 Piaster (80 fl. Silber), ausserdem zur Verpfle
gung monatlich 1% Kil. Weizen, 5 Oka Fisolen (1 Oka —
2 Pfund 6 Loth), (4 Oka Oel und 1 Oka Salz, so dass also die
jährlichen Kosten für einen Knecht im Ganzen auf circa
1700 Piaster zu stehen kommen, dafür wird alle Tage, Sonntage
und Feiertage nicht ausgenommen, gearbeitet; nur zu Ostern
und Weihnachten sind Basttage.
Die Abgaben auf alle Feldfrüchte betragen !()<>/„ des
Erträgnisses und werden entweder in natura oder mit dem Geld-
Aequivalente, gewöhnlich aber in ersterer Art entrichtet. Dabei