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Neubauten und Ccncurrenzen.
Xr. 1.
und Regulirung des Platzes vor der Karlskirche, bisher
einigen zu können. Es widerstrebt der Enquëte offenbar,
der theilweisen Verbauung der grossen freien Flächen
längs der Wien zwischen dem Naschmarkt und der Karls
kirche zuzustimmen. Wahrlich, wenn diese theilweise
Verbauung zu Stande kommt, wenn weiters die Par-
cellirung des Praters sowie bisher fortschreitet und wenn
die des Augartens beginnt, dann wird Wien in des Wortes
traurigster Bedeutung ein Häusermeer sein.
Bezüglich der Verkehrsangelegenheiten weist die
Denkschrift darauf hin, dass deren primitiver Stand bis
jetzt noch keine Hoffnung auf Ver
besserung erlaubt, die Anlage der Stadt
bahn ausgenommen, welche aber doch
dem eigentlich innerstädtischen Verkehre
kaum wird dienen können.
Die Erwägung, dass es sich bei
der Regulirung Wiens um die Interessen
einer Bevölkerung von 1% Millionen
Menschen und um Güter im Werthe von
Hunderten von Millionen an Geld han
delt. zeigt, dass diese l'rage eine emi
nente Reichsangelegenheit ist, was ja
von der Regierung gelegentlich des Stadt
bahnbaues thatsächlich anerkannt wurde.
Diëse Anschauung steht nicht verein
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schaft-
liche und culturelle Entwicklung dieser Städte in bestim
mender Weise herangezogen werden und deren Ent
wicklung mit Mitteln gefördert wird, welche diesen
Städten allein sonst nie gewährt worden wären. Auch
in Ungarn ist für die Entwicklung von Budapest ein
Baurath mit gesetzlich normirtem Wirkungskreise ein
gesetzt worden, der in seiner 25jährigen Thätigkeit diese
Stadt zu dem gemacht hat, was sie dermalen ist, und
der gezeigt hat, was bei einer aufblühenden Stadt unter
einer weisen, zielbewussten und sachlichen Leitung zu
erreichen ist. Es liegt deshalb der Gedanke nahe, die
Schwierigkeiten dieser Frage durch ein gleichzeitiges Zu
sammenwirken der dem Reiche, dem Lande und der
Gemeinde zustehenden Gewalten zu beheben. Dies Hesse
sich erreichen, wenn die Gemeinde Wien die Initiative er
griffe zur Schaffung einer Körperschaft, deren Wirkungs
kreis in die derzeit bestehenden Organisationen der drei
obigen Factoren eingepasst und die Machtfülle des Reiches,
des Landes und der Gemeinde innerhalb bestimmter Grenzen
in sich aufnehmen würdet um eine einheitliche und in
grossem Style gedachte Entwicklung der Stadt anzubahnen.
Eine solche Körperschaft wäre hier nicht neu und
ungewohnt, da die Donauregulirungs-Commission und
die Commission für Verkehrsanlagen
in W ien Vorbilder sind, wie der Ein
fluss des Reiches, des Landes und der
Gemeinde vereint zu gleichem Ziele
ausgeübt werden kann.
Eine solche Körperschaft oder
Commission, der die »Wiener Stadt
regulirung« übertragen würde, welcher
der Minister des Innern, der Statt
halter von Niederösterreich, der Bür
germeister von Wien," Vertreter des
Landtages und der Gemeindeverwal
tung, die Fachreferenten des Ministe
riums des Innern und der Statthalterei,
sowie der Baudirector von Wien und
Vertreter
des Ma
gistrates,
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ragen,
würde
den so
noth-
wendigen
Contact
zwischen
den
obersten
Factoren des Reiches, der gesetzlichen Vertretung der
Stadt und den fachmännisch berufenen Kreisen voll
kommen vermitteln.
Dieser Wiener Stadtregulirungs-Commission würde
die Aufgabe übertragen werden, den Stadtregulirungs
plan und die dazu gehörigen Niveaus unter Berücksich
tigung aller dabei in Frage kommenden Interessen und
Wünsche festzustellen. Ihr wäre die Berechtigung zu
geben, die Ertheilung von Baubewilligungen, insoferne
dies noch möglich ist, zu retardiren, bis die definitiven
Regulirungs- und Baulinien festgestellt wären. Sie wäre
nach einem sofort zu erlassenden Gesetze mit dem Rechte
jve-
Denkmal Dante’s in Trient.
Bildhauer Professor Cesare Zocchi in Florenz,
Das Monument hat eine Höhe von 17'6 in, der Durchmesser der Basis misst 13 0 w, der architektonische Theil ist
aus röthlichem Granit von Predazzo in Val di Fiemme, in florentinischer Gothik gehalten. Auf dem Piedestal sind über
einander in drei Etagen die drei Gesänge der »Göttlichen Komödie« dargestellt, zu unterst die Hölle, nur durch Minos,
darüber das Fegefeuer, zu oberst das Paradies. Der figurale Theil ist aus Bronze, die Statue Dante’s 5*0 m hoch.
(Nach einer Photographie von UNTERVEGER in Trient.)