Bei der Vielseitigkeit der Anforderungen,
welche von den Schulen in didactischer Beziehung
zu befriedigen sind und bei der Fülle des Lehr
stoffes (der Lehrplan umfasst zahlreiche allgemein-
bildende, technische, kunstgewerbliche und
commerzielle Lehrfächer nebst Lehrwerkstätten-
und Atelierunterricht) kann das Lehrziel in den
kunstgewerblichen Fächern nur ein engbegrenztes
sein; es entfällt demgemäss auch nur ein Bruch-
theil der gesammten Unterrichtsdauer (2bis5 Jahre,
je nach Schulgattung und localen Verhältnissen)
auf dieses Theilgebiet.
5 Die Leistungen dieser Schulen mit jenen der
Kunstgewerbeschulen in Parallele zu stellen, ist
daher ausgeschlossen; letztere Anstalten repräsen-
tiren die höhere Stufe des kunstgewerblichen
Unterrichtes und erziehen aus besser vorgebildetem
und ausgewähltem Schülermateriale (Untermittel
schule, Fachschule) selbständig schaffende
Kräfte für das Kunstgewerbe, während erstere
die Unterstufe darstellen und aus Schülern,
die meist nur die absolvirte Volksschule aufzu
weisen haben, bloss die ausführenden Arbeits
kräfte (und auch diese nicht allein für die rein
kunstgewerbliche Seite des betreffenden Gewerbes,
sondern für alle Anforderungen desselben) heran
zubilden berufen sind.
Unter den kunstgewerblichen Disciplinen der
in Rede stehenden Lehranstalten erfährt nebst
dem Lehrwerkstätten- und Atelierunterricht, der
stets als Hauptsache gelten muss, das Zeichnen in
Verbindung mit dem Modelliren eine besondere
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