Begünstigungen für auswärtige Besucher der Ausstellung
„Das befreite Handwerk“.
Laut Erlaß des Bundeskanzleramtes vom 14. Oktober d. J.
genießen Besucher aus Ländern, mit denen noch Visum
zwang besteht, in der Zeit vom 7. November bis 51. De
zember 1. J. visafreie Einreise.
Babnermäfjigungen
haben nachstehende Bahnverwaltungen für Zwecke des Äus-
stellungsbesuches eingeräumt:
Tschechoslovakische Staatsbahnen: bei mindestens 12 Per
sonen 25 0/0, bei mehr als 50 Personen 331/3 0/0 Ermäßigung.
Schweizerische Bundesbahnen: 10 Tage gültige Rückfahrkarte
mit 20 o/o Ermäßigung, 8—14 Personen bis 30 0/0 und 15 bis
99 Personen bis 40 0/0 Ermäßigung.
Bulgarische Staafseisenbahnen: 25 0/0 Ermäßigung für die
Hin- und Rüdtfahrt vom 10. November bis 31. Dezember 1. J.
Deutsche Reichsbahnen: bei 12 Personen 331/3 0/0, bei 25 Per-
sonen 50 o;o Ermäßigung.
Lageplan