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Volltext: Technischer Führer durch Wien, mit einem Plane der Stadt nebst Umgebung, einem Plane der Donauregulirung, einem Plane der Weltausstellung, einem geologischen Plane und 137 Holzschnitten

Wiener Fiaker- und Einspänner-Ordnung. 
(Gütig vom 1. Mai 1873.) 
In jedem Fiaker- und Einspänner-Wagen soll an einem 
gut sichtbaren Platze ein Fahrbilleten-Block angebracht sein, 
von welchem es jedem Fahrgaste freisteht, sich ein Blatt zu 
nehmen. Diese Fahrbillets haben auf der Vorderseite die 
Nummer des Wagens und die Fahrtaxen zu enthalten; die 
Rückseite dient zur Anbringung einer allfälligen Beschwerde. 
Derartige Beschwerden können durch Uebergabe an den nächsten 
Sicberheitsmann oder mittelst der Post an die k. k. Polizei- 
Direction in Wien übersendet werden. 
Allgemeiner Tax-Tarif. 
Für gewöhnliche Fahrten innerhalb der Linien Wiens mit 
Ausschluss des Praters ist zu entrichten: 
Dem Fiaker: a) Für die Wagenverwendung bis zu 
einer Stunde 1 fl. — kr. 
b) für jede folgende halbe Stunde . . . . — „50 „ 
Dem Einspänner: a) für die erste Viertelstunde — „ 40 „ 
b) über eine Viertelstunde bis zu einer halben 
Stunde — „ 50 „ 
c) für jede weiter folgende Viertelstunde . . — „ 20 „ 
Bei den Fahrten nach der Zeit wird dem Fiaker jede be 
gonnene, wenn auch noch nicht abgelaufene halbe Stunde, und 
dem Einspänner jede begonnene, wenn auch nicht abgelaufene 
Viertelstunde für voll gerechnet. 
Für nachstehende Fahrten ausserhalb den Linien Wiens 
ist zu entrichten: 
Von jedem Punkte innerhalb der Linien Wiens dem: Fiaker, Einsp. 
I. Zu dem Arsenale und dem Land 
gute, nach Gaudenzdorf, Ober- und 
Unter-Meidling, Fünfhaus, Sechs 
haus, Rudolfsheim, Neulerchenfeld, 
Ottakring, Hernals, Währing, Wein 
haus, Ober-Döbling, Simmering und 
zum Meidlinger Bahnhof oder zurück 2 fl. —kr. 1 fl. 20 kr. 
II. Nach Schönbrunn, Hietzing, Pen 
zing, Gersthof, Unter-Döbling und 
Zwischenbrücken oder zurück . . 2 fl. 50 kr. 1 fl. 50 kr. 
III. Nach Lainz, Speising, Ober- und 
Unter-St. Veit, Hacking, Baumgar 
ten an der Wien, Breitensee, Het 
zendorf, Altmannsdorf, Dornbach, 
Neuwaldegg, Pötzleinsdorf, Sieve 
ring, Grinzing, Heiligenstadt, Nuss 
dorf, Kahlenbergerdorf und Flo 
ridsdorf oder zurück 3 fl. — kr. 2 fl. 20 kr.
	        
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