Wiener Fiaker- und Einspänner-Ordnung.
(Gütig vom 1. Mai 1873.)
In jedem Fiaker- und Einspänner-Wagen soll an einem
gut sichtbaren Platze ein Fahrbilleten-Block angebracht sein,
von welchem es jedem Fahrgaste freisteht, sich ein Blatt zu
nehmen. Diese Fahrbillets haben auf der Vorderseite die
Nummer des Wagens und die Fahrtaxen zu enthalten; die
Rückseite dient zur Anbringung einer allfälligen Beschwerde.
Derartige Beschwerden können durch Uebergabe an den nächsten
Sicberheitsmann oder mittelst der Post an die k. k. Polizei-
Direction in Wien übersendet werden.
Allgemeiner Tax-Tarif.
Für gewöhnliche Fahrten innerhalb der Linien Wiens mit
Ausschluss des Praters ist zu entrichten:
Dem Fiaker: a) Für die Wagenverwendung bis zu
einer Stunde 1 fl. — kr.
b) für jede folgende halbe Stunde . . . . — „50 „
Dem Einspänner: a) für die erste Viertelstunde — „ 40 „
b) über eine Viertelstunde bis zu einer halben
Stunde — „ 50 „
c) für jede weiter folgende Viertelstunde . . — „ 20 „
Bei den Fahrten nach der Zeit wird dem Fiaker jede be
gonnene, wenn auch noch nicht abgelaufene halbe Stunde, und
dem Einspänner jede begonnene, wenn auch nicht abgelaufene
Viertelstunde für voll gerechnet.
Für nachstehende Fahrten ausserhalb den Linien Wiens
ist zu entrichten:
Von jedem Punkte innerhalb der Linien Wiens dem: Fiaker, Einsp.
I. Zu dem Arsenale und dem Land
gute, nach Gaudenzdorf, Ober- und
Unter-Meidling, Fünfhaus, Sechs
haus, Rudolfsheim, Neulerchenfeld,
Ottakring, Hernals, Währing, Wein
haus, Ober-Döbling, Simmering und
zum Meidlinger Bahnhof oder zurück 2 fl. —kr. 1 fl. 20 kr.
II. Nach Schönbrunn, Hietzing, Pen
zing, Gersthof, Unter-Döbling und
Zwischenbrücken oder zurück . . 2 fl. 50 kr. 1 fl. 50 kr.
III. Nach Lainz, Speising, Ober- und
Unter-St. Veit, Hacking, Baumgar
ten an der Wien, Breitensee, Het
zendorf, Altmannsdorf, Dornbach,
Neuwaldegg, Pötzleinsdorf, Sieve
ring, Grinzing, Heiligenstadt, Nuss
dorf, Kahlenbergerdorf und Flo
ridsdorf oder zurück 3 fl. — kr. 2 fl. 20 kr.