Beilage Nr. II.
Organisation- und Lehrplan
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IDienßc lanifers=Ebifßmiß.
Mit Erlass des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht
vom 8. April 1858, Z. 5372, genehmiget.)
I.
Die Handels-Akademie ist eine höhere zweiklassige Lehranstalt
für alle Unterrichts-Gegenstände, welche zur umfassenden commerziellen
Ausbildung erforderlich sind.
Mit ihr ist ein Vorbereitungscursus in Verbindung, welcher mit
besonderer Rücksicht auf den Character einer commerziellen Fachschule
die nöthigc Vorbildung für die wissenschaftliche Behandlung der Lehr
gegenstände in der eigentlichen Akademie ertheilt.
Auch werden im Falle des Bedürfnisses ausserordentliche Vor
lesungen über einzelne dem Zwecke der Handels-Akademie entsprechende
Lehrfächer gehalten werden.
Die Handels-Akademie wird mit Bibliothek, Waarensammlung,
physikalischem Kabinet, chemischem Laboratorium, Mustercomptoir,
überhaupt mit allen erforderlichen Lehrmitteln ausgestattet.
II.
1. Die Aufnahme der ordentlichen Schüler findet alljährlich zwi
schen dem 21. September und 1. October statt, mit welchem letzteren
Tage das Schuljahr beginnt. — Das Schuljahr endet in der letzten
Hälfte des Juli. Als Zwischenferien gelten acht Tage zu Weihnachten,
und die Tage vom Palmsonntag bis zum Mittwoch nach Ostern.
2. In die erste Classe der eigentlichen Akademie wer
den aufgenommen:
a) Jünglinge, welche die Ober-Realschule oder das Ober-Gymna
sium, oder den Vorbereitungs-Cursus der Handels-Akademie mit
gutem Erfolge absolvirt haben.
b) Jünglinge, welche durch eine strenge Aufnahmsprüfung nach-
weisen, dass sie jenen Grad von allgemeiner Vorbildung be
sitzen, dessen Erlangung das Ziel des Vorhereitungscursus der
• Akademie ist. Zur Aufnahmsprüfung werden in der Regel nur