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kannte die frühere Zeit die sentimentalen und romantischen Einflüsse in
diesen Fragen noch nicht.
Der Gärtner war auch noch kein selbständiger Herr mit Unabhängig-
keitsforderungen.
In Wien ist interessantes Aktenmaterial vorhanden, das einen Ein-
blick in das gärtnerische Zunftwesen gewährt. Die „Bruderschaft der Lust-
und Ziergärtner" hatte hier durch Abhängigkeit ihrer Mitglieder vom herr-
schaftlichen Besitz anfänglich einen so exklusiven Charakter, daß die
Giardino Giusti, Verona
Erwerbung von bürgerlichem Hausbesitz oder die Aufnahme in eine Bürger-
schaft die Entlassung aus der Jurisdiktion der Zunft zur Folge hatte.
So war die selbständige Ausübung des Berufs von vornherein ver-
hindert. Dieser war aber als eine „freie und schöne Kunst" sehr geschätzt.
Der „Herrschaftsgarten" war der maßgebende Typus bis zum XVIlI. Jahr-
hundert. Gartenanlagen waren Sache des Luxus und der Mode. Ebenso wie
die Landesfürsten sich außerhalb der Stadtmauern ihre Lustschlösser und
Parkanlagen errichteten, haben Adelige und höhere Staatsbeamte sowie
prunkliebende Kirchenfürsten nicht nur im Lande, um ihre Schlösser und
Wohnsitze herum, sondern auch in der Nähe der Residenz Lustschlösser