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Volltext: Monatszeitschrift XIII (1910 / Heft 8 und 9)

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gelangte und noch jetzt Eigentum der Kaiserlichen Rüstkammer in Moskau 
ist; den 1586 datierten Helm des Schah Tahmasp von Persien mit acht 
Darstellungen sich bekämpfender Tiere, Koransprüchen, kabbalistischer 
Formel und Künstlerinschrift, aus der Schatzkammer des Sultans in Konstan- 
tinopel (siehe Abb. 56); ferner das Dolchschwert („I-Iandjar") des Sultans 
Soleiman I. mit prachtvollem Dekor von Drachen, Vögeln, Arabesken und 
Inschriften in tauschiertem Relief, bezeichnet als Werk des Meisters Ahmed 
und datiert 1528, sowie einen außerordentlich reichen Gürtel aus sechs Eisen- 
teilen, 1508 für Schah Ismail I. gefertigt, aus gleichem Besitze. Wir über- 
gehen die persischen Helme, Dolche, Säbel, Armschienen und andere 
Panzerstücke aus dem XVI. bis XVIII. Jahrhundert, unter denen namentlich 
 
Abb. 60. Vorderseite eines bemalten Elfenbeinkastens, Sizilien, XI. bis XII. Jahrhundert (Domschatz, Würzburg) 
weitere Leihgaben aus Konstantinopel sowie solche aus dem Berliner Zeug- 
haus und anderen deutschen Museen, ferner aus Privatbesitz (Exzellenz 
Graf Wilczek und Freiherr von Macchio, Wien) der Erwähnung wert wären. 
Aus Indien sind vor allem Dolche mit den typischen Nephritgriffen 
zahlreich vorhanden, drei davon (Historisches Museum, Dresden; Kunst- 
historisches Hofmuseum, Wien; Sammlung Lamm) vielleicht noch aus dem 
XVI. Jahrhundert. Die ägyptische Waffenschmiedekunst ist nur vertreten 
durch das Streitbeil des Mameluken Mohammed ben Kait Bey (um I 500) aus 
dem Kunsthistorischen Hofmuseum in Wien, zwei ähnliche Stücke aus dem 
Dresdner Historischen Museum und einen von „Abd-el-Ghani ben Kassim aus 
Ägypten" signierten Krummsäbel des oben genannten Bojaren Mstislawski, 
jetzt im Kreml. Sehr schwach ist die maurische Abteilung besetzt; sie 
beschränkt sich auf ein Granadiner Schwert des XV. Jahrhunderts, mit 
Emailverzierung, in der Art derjenigen, die man mit Boabdil in Zusammen- 
hang bringt (Museum in Kassel), ferner einen sogenannten Ohrendolch und 
einen Steigbügel, beide aus dem Besitze Seiner Exzellenz des Grafen Wilczek. 
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