MAK

Volltext: Monatszeitschrift XXII (1919 / Heft 11 und 12)

359 
berichten weiterhin aus den Sevres-Akten zum Jahre 1784, daß Lamprecht 
ein Cabaret bemalt habe, welches offenbar große Anerkennung fand, da 
man sich nach seinem Meister erkundigte. Dabei wird auch erwähnt, daß 
er einäugig war. 
Im Mai des Jahres 1785 bittet Lamprecht um die Erlaubnis, ein Por- 
zellanstück auf seinem Zimmer malen zu dürfen, da er allein die Komposition 
einer schwarzen Farbe besitze, welche die Fabrik noch nicht bekommen 
habe. In demsel- 
ben Jahre, im No- 
vember, wird La.rn- 
precht als „Peintre 
en animaux et en 
iigures en bistre, 
bas-reliefs et cou- 
leurs" bezeichnet 
und es berichtet die- 
ser Akt weiterhin, 
daß man ihm große 
Vorteile in Aussicht 
stelle, wenn er in die 
kleineren Manufak- 
turen zurückkehre. 
Dieses „retourner 
dans les petites 
manufactures" wird 
nun klar belegt 
durch die bezeich- 
nete Schale von r 783 
im Sevres-Museum. 
Übrigens gibt es 
einige Porzenane Wiener Porzellanteller mit buntem Dekor, signiert von G. Lamprecht, urn 1775 
aus den klgingfenpa- bis 1778 (Österreichisches Museum) 
riser Privatfabriken 
in Sepiamalerei, welche, ohne bezeichnet zu sein, vielleicht als Werke 
Lamprechts anzusprechen sein dürften. Von einem zweiten bezeichneten 
Stück aus" Clignancourt in der Sammlung Waziers berichtet übrigens 
Chavagnac ohne nähere Angabe. 
Da man ihn zu Sevres nicht gern verlieren wollte und auch der Kaiser 
von Österreich seine Rückkehr nach Wien wünschte, schlägt der Direktor 
in Sevres, Regnier, vor, man solle Lamprecht dieselben Vergünstigungen 
gewähren, die man ihn von auswärts angeboten habe. Wir sehen also den 
Maler bis Ende 1785 urkundlich erwiesen in Sevres tätig, aber erst 1788 ist 
er wiederum in der Wiener Fabrik nachweisbar, die er dann offenbar nicht 
mehr verließ. Wir haben aus den folgenden Jahren entweder urkundliche 

	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.