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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 97)

der Bezeichnung ungewöhnlicher Art oder sonst von besonderer kunstge- 
schichtlicher Bedeutung ist. In diesem Falle ist das Facsimile nach genauer 
Durchzeichnung in Originalgrösse zu geben, oder wenn zu grosser Massstab 
der lnschrift dies nicht thunlich erscheinen lässt, nach photographischer Ver- 
kleinerung der Durchzeichnung, mit ausdrücklicher Angabe, dass eine solche 
vorgenommen worden. 
Wappen. Zeichen und lnschriften anderer Art sind gleichfalls zu nennen 
resp. mitzutheilen, doch auch nur im Falle besonderer Wichtigkeit in Facsimile 
zu geben. 
5. Notizen über die Herkunft und die Zei't der Erwerbung, den 
Preis, die frühere Geschichte iedes Bildes einschliesslich des Nachweises 
der vorgenommenen Restaurationen u. s. w. sind anzuschliessen. 
6. Die Literatur, welche von dem betreffenden Gemälde handelt, sowie 
die Vervielfältigungen desselben sind zu erwähnen. 
7. Das Material, auf welches ein Bild gemalt], und die Technik, 
in der es hergestellt ist, sind genau anzugeben. Bei Bildern auf Holz ist z. B. 
auch die Art des Holzes zu nennen. 
8. Die Masse sind, nach Messung auf der Riickshite, in dem Meter- 
System anzugeben. 
B. Für die Ausstattung der Kataloge und ihre Anordnung im 
Ganzen ist zu bemerken: 
l. Das Format muss ein handliches sein, zugleich aber hinreichend 
freien Raum zu Notizen gewähren. 
Bei der Drucklegung ist durch wechselnden Satz für möglichst grosse 
Uebersichtlichkeit zu sorgen. 
z. Bei jeder Sammlung sind durchlaufende Nummern anzuwenden. 
Aenderungen in der Numerirung der einzelnen Bilder sind ohne dringendes 
Bediirfniss, ohne vollständige Reorganisation der betreffenden Sammlungen zu 
vermeiden. 
3. Ob der Katalog entweder a) nach alphabetischer Ordnung der 
Meisternamen, oder b) in kunstgeschichtlicher Folge, oder c) den Lo- 
calitäten folgend anzuordnen ist, wird von dem besonderen Charakter jeder 
einzelnen Sammlung abhängen. 
4. Die Kataloge müssen in kleiner Auflage gedruckt und zu mög- 
lichst niedrigen Preisen, welche nur die Herstellungskosten decken, ver- 
kauft werden. 
Ferner empfiehlt der kunstwissenschaftliche Congress, auch die Verzeich- 
nisse von Ausstellungen moderner Kunstgegenstände besser, als es in Deutsch- 
land und Oesterreich bisher iiblich ist, ungefähr nach dem Muster der offi- 
ciellen französischen Ausstellungskataloge, einzurichten. 
Solche Verzeichnisse haben mitzutheilen: 
1. Das Geburtsjahr und den Geburtsort, sowie den derzeitigen Wohnort 
jedes Künstlers, seine Lehrmeister, resp. die Kunstschulen, die er besucht hat, 
die Preise, Stipendien und Auszeichnungen, die er empfangen. 
z. Neben der Beschreibung oder Inhaltsangabe des Bildes auch das Jahr 
seiner Entstehung und die Masse nach dem Metersystem. 
Genaue Verzeichnisse müssen bei der Eröffnung jeder Ausstellung aus- 
gegeben werden können. 
Bei der Abstimmung über die einzelnen Punkte der Vorlage erhebt 
sich nur gegen den Schlusspassus von A, 3 Widerspruch, der ursprüng- 
lich diese Fassung hatte: 
wDie Ausdrücke rechts und links sind in heraldischem Sinne zu gebrauchen. n
	        
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