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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 167)

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der Kopf der Malerin wird indessen von der Bildhauerin auf das eifrigste 
modellirt. Der ganze grosse Schulraum ist ein köstliches Bild ineinander- 
greifender Thätigkeit, von französischem Geiste und französischem Chic 
belebt, und iron dem Ernste geleitet, den der Gedanke an späteren Erwerb 
und Beruf und der Hinblick auf Ziel und Zweck der Schule bedingen. 
Am l. August fand die feierliche Preisvertheilung im Palais des 
beaux arts unter dem Vorsitze des Präsidenten statt. Die Ausstellung 
zeigte viele gute Arbeiten aus allen Fächern, welche das Programm der 
Schule begreift; dass manche unter diesen Arbeiten wahrhaftige Schüler- 
leistungen waren, das beeinträchtigte den guten Eindruck nicht, den die 
Thätigkeit der Schule und ihr eminentes Streben auf jeden eingehenden 
Beobachter machen müssen. (Fortsetzung folgt.) 
Zur Frage der Verbindung einer gewerblichen Arbeiteschule mit der 
Volksschule und mit der Fachschule. 
Von R. v. Eitelberger. 
(Fortsetzung) 
Ueber die Bedeutung der weiblichen Arbeiten für die Industrie, spe- 
ciell für die Kunstindustrie, noch viele Worte zu machen, nehme ich fast 
Anstand und trotzdem muss es geschehen, da von vielen Seiten und 
gerade in juristisch gebildeten Kreisen ganz falsche Vorstellungen hierüber 
circuliren. Die Verordnung vom 20. August 1870,  73 bis 82, enthält 
die Bestimmungen, welche sich auf die Haushaltungskunde und auf die 
weiblichen Handarbeiten beziehen. Die Haushaltungskunde sei hier ganz 
aus dem Spiel gelassen. Es wird in dieser Verordnung betont, dass zu 
den Unterrichtsgegenständen für Mädchen an der allgemeinen Volksschule 
auch die weiblichen Handarbeiten gehören, und das ist auch in der Ord- 
nung. Im ä. 78 wird nun der Unterricht in diesen weiblichen Hand- 
arbeiten etwas näher präcisirt und es wird gesagt, vdass das Stricken 
und Häckeln in seinen verschiedenen Anwendungen, das Nähen, vorzugs- 
weise das Weissnähen, das Flicken, das Stopfen der Strümpfe und des 
Zeuges, das Zeichnen der Wäsche und das Zuschneiden aller Art von vor- 
kommenden Näharbeiten in der Schule gelehrt werden solle. Es wird 
weiter gesagt, dass in der allgemeinen Volksschule vorzugsweise jene Ar- 
beiten berücksichtigt werden müssen, welche für eine bürgerliche Haus- 
haltung unentbehrlich sind, denn es heisst: vKunstarbeiten können nur 
dann eintreten, wenn sich die Schülerinnen die nöthigen Fertigkeiten in 
den gewöhnlichen weiblichen Handarbeiten angeeignet habenm Bei diesem 
ganzen Q. 78 vermisst man eine Andeutung über jene weiblichen Arbeiten, 
welche für das Gewerbe nöthig sind, und es wird der Ausdruck nKunst- 
arbeitenw gebraucht, der zu allerlei Missdeutungen Anlass gibt und An- 
lass gegeben hat. lch habe seit einer Reihe von Jahren mit grosser Auf-
	        
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