Aus den Berichten der einzelnen Commissionen geht hervor, dass
Anfangs der Berathungen die Meinungen nach den verschiedenartigsten
Richtungen divergirten, schliesslich aber alle Anträge und Fassungen
nahezu einstimmig angenommen worden sind.
Dies vorausgeschickt, machte sich nach dem Erscheinen des neuen
deutschen Gesetzes zuerst in Oesterreich die Bronce-lndustrie-Gesellschaft
an der Hand des vortrefflichen Commentars des Professor Damb ach
an das gewissenhaiteste, vergleichende Studium beider Gesetze. Das
Resultat dieser Prüfungen [wurde in einer! Denkschrift zusammengefasst,
welche von Seite obiger! Gößmtißägff fijrfliai! publicirt und den
betretTenden Ressort-Ministerien, sämmtlichen Handelskammern und dem
niederösterreichischen Gewerbeverein übergeben wurde.
Ein sichtlicher Erfolg dieser Anregung ist nur bei dem nieder-
österreichisvchen Qelvyerbevereirxkzu Tage g treten, welcherwiy yetracht
der Gegensfandeägl gleiq fahllsme ein e 'A',o Tective
Prüfung "dem, neuen heütseirep 'Gese_fuz_e_[sö)vohli v l Ä JA",
Jingeäetz irCbrnitejals e 6h lnder Abtheilfxng K__ _, , __ _
Ve a ngslrstlie i Werden liesjshzsddass nach sen,llvllliti_eiryfe'lni'
, l Wäsernszexzeehranylere 5. aßen lßjyjiiabsizhliessiexfdeliiy
Verarbeiten auch" "im Plenum ae} Beschl e " Ä gereist "segm-if
das deutsche Muslterschutzgesetz, mit", alle _ q Ä " '
riebensjalehliichen stilistischen 'Aenderungen, der Regieirxgng _
inllÖeTslÜeirälich anzuerhpfehlen. "i V i" "i ' i '
Dies i ist die ziveite näustriellerkiiirperschaft, undzviarvoni: ' I
unberechtigter Vizeaeemng, Welche auflGrund eines selbständigen-Mol i,
Berichtes; lrespective Refemtes, igleichfalls sich für dieEinfihjning des
deutschen Gesetzes ausgesprochen hat, K, 1 ' v ' 1"" 4
' (Äbef, auch die Regiening selbst hatte schon vor mehreren Vjaliren,
lange Vivdr dieYm"Ersc:hein_en' "des neuen deutschen{Musteursehutzgesetzes
thäillvveise "dieyifnitiativewihi lvauncto Mustersehuvtz ergriffen, indem sie_'die
verschiedenen Handelskammern aulforderte, sich über das österreichische"
Mustersdhutzsystem zu äussernf ' v 5 ' ' g ' i _
' "Üievon einzelneri'Handelskainmetni'einlaufehden Berichte haben,
sich irnÖrosseni undjcänzenxiviehrtuber Märkenschutz; 'urid_Privilegiums'-
wesen ausgesprochen, als über (die speciell_e"Frage desjMustej-schixxtzes,
wbbei eine nicht ganz Klare Distinction "über das eige V lie Wesen dieser
drei, dem Zyvecläe "und Gegenstandes nach "total ver 'edenen_ Gesetze:
uhliebsam trau", i. y 4 U U y: l V v
' Dießwiegiekrren sltafmdler im abeiftbis jegliy _ dem Schreiber
Dieses" belcannt ist", sieh jederiAeusserung der gegenüber enl-l
halten, wolil aber 'in'l"V_o ahne (aus Anlass" ideri vbeji "Ramme über-
reichten "Denkschriü"detfläröhce-Ihdustrie Gesell clhiaiitffiein Cofhite, tun
Berathung dieses Gegenstandesäelhgäsätlztifld" "3 n13m"'""""."1'u "i"