MAK

Volltext: Alte und Moderne Kunst XX (1975 / Sonderheft Europäisches Denkmalschutzjahr 1975) (1975)

durch die zerstörende Wirkung der Abgase be- 
droht ist. Die Realisierung einer sinnvollen Ver- 
kehrsplanung für die Altstadtzentren fällt in die 
Kompetenz der Kommunalbehörden. 
Es steht natürlich außer Frage, daß Revitalisie- 
rungsmaßnahmen nicht zu Lasten der ange- 
stammten Wohnbevölkerung gehen sollten. 
Wenn man jedoch überlegt, mit welchen Kosten 
eine echte Althausgeneralsanierung mit gleich- 
zeitiger Wohnungsverbesserung verbunden ist, 
muß eine solche Empfehlung eine „Wunschvor- 
stellung" bleiben, die, mit der harten Wirtschaft- 
lichkeit konfrontiert, vor derartigen Sachzwän- 
gen kapitulieren muß. 
Die in Wien ibisher durchgeführten Revitalisie- 
rungsmaßnahmen im Stadtzentrum (Blutgasse, 
Sonnenfeldgasse und Maria am Gestade) stel- 
len die wirtschaftliche Komponente drastisch un- 
ter Beweis! So wurden die Wohnungen in den 
drei Häusern „Maria am Gestade", allerdings 
im Wohnungseigentum, iedoch zu einem Qua- 
dratmeterpreis von S l3.000.- vergeben. Es ist 
daher durchaus verständlich, daß in diesem Zu- 
sammenhang von der Schaffung von „Luxus- 
gettos" gesprochen wird. Und trotzdem muß sich 
der Denkmalschutz für die Revitalisierung der 
Stadtzentren aussprechen! 
Zur Empfehlung, daß großflächige Sanierungs- 
und Revitalisierungsproiekte nach Tunlichkeit erst 
auf Grund von profunden wissenschaftlichen 
Untersuchungen erfolgen sollten, darf festge- 
stellt werden, daß im Voriahr zwei derartige 
Forschungsaufträge erteilt worden sind. 
Das Bundesministerium für Bauten und Technik 
hat ein Architektenteam mit der Ausarbeitung 
einer detaillierten Studie über Braunau „Alt- 
stadt-West" beauftragt. Das Ergebnis dieser sehr 
interessanten Forschungsarbeit wurde beim Alt- 
stadtsympasium in Braunau (29130. Juni 1974) 
einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. 
Das Bundesministerium für Wissenschaft und 
Forsdiung hat gleichfalls im Vorfahr einen For- 
schungsouftrag an das Forschungszentrum in 
Graz zur Thematik „Revitalisierung einer Alt- 
stadt am Beispiel Graz" vergeben. Das Ergebnis 
dieser Studie steht noch aus. 
Ein weiterer Forschungsauftrag ist als Grundlage 
für eine Strukturanalyse im Zusammenhang mit 
Revitalisierungsmaßnahmen in Rattenbergllnn 
vorgesehen. 
An diesen drei Beispielen ist ersichtlich, daß 
Empfehlungen berücksichtigt werden können, so- 
fern die Zuständigkeit gegeben ist. 
Was schließlich die zu Recht postulierte finan- 
zielle Gleichstellung der Althaussanierung mit 
der Err-iolttung von Neubauten anbelangt, so 
wird die vorgesehene Novellierung des Wohn- 
bauförderungsgesetzes 1968 diesem „Gleichbe- 
rechtigungsgrundsatz" entgegenkommen. Es hat 
sich - zwar mit einer bedauerlichen zeitlichen 
Verzögerung - die Ansicht durchgesetzt, daß es 
wenig sinnvoll ist, den Althausbestand verfallen 
zu lassen und gleichzeitig die Errichtung neuer 
Wohnbauten zu forcieren. Der häufig beklagte 
Defizitärbestand an Neubauwohnungen läßt sich 
unschwer durch die Sanierung von Altbauten mit 
gleichzeitiger Anhebung des Wohnkomforts weit- 
gehend kompensieren. 
Im übrigen wurde die gesamte Problematik, die 
dieser Resolution zugrunde liegt, beim 1. Inter- 
nationalen Altstadtkongreß in Graz (19.-22. Sep- 
tember 1974) sehr eingehend - unter Mitwirkung 
von ausländischen Experten - behandelt. 
lll. 
Stimulierung der Öffentlichkeitsarbeit 
Die empfohlenen Initiativen sollen das Verständ- 
nis für die wichtige Rolle des überkommenen 
Architekturerbes als Bestandteil unserertäglichen 
Umwelt fördern. 
Es wird eine Zusammenarbeit mit allen Institu- 
tionen angeregt, die sich den Fragen des Denk- 
malschutzes und der Denkmalpflege aufgeschlos- 
sen zeigen. Zu diesen lnstitutionen zählen auch 
örtliche Organisationen, wie z. B. Denkmalpflege- 
vereine. 
Die Öffentlichkeitsarbeit kann in Österreich als 
sehr erfolgreich qualifiziert werden. Die Medien 
setzen sich für die Belange des Denkmalschutzes 
und der Denkmalpflege mit großem Nachdruck 
ein. Es kann ohne Übertreibung gesagt werden, 
daß sowohl beim ORF als auch in den Redak- 
tionsräumen einzelner Tageszeitungen ausge- 
sprochene „Denkmalspezialisten" am Werk sind. 
Die Bedeutung der Medienaktivitäten erfordert 
keine Kommentierung, wenn man bedenkt, wie- 
viele Menschen allein durch das Fernsehen an- 
gesprochen werden können! Darüber hinaus sor- 
gen mehrere Publikationen dafür, daß die Be- 
hörden auf allen Ebenen, Berufsvertretungen, 
Architekten und sonstige Interessenten über 
Denkmalschutzmaßnahmen auf dem laufenden 
gehalten werden. 
Sonderveranstaltungen, wie Ausstellungen, Kon- 
gresse, Seminare und Vorträge, dienen in wirk- 
samer Weise der Information der Öffentlichkeit. 
Es wird Aufgabe des Jahres 1975 sein, diese 
lnformotionstätigkeit noch zu intensivieren, da- 
mit das Jahr des Denkmalschutzes ein voller 
Erfolg wird. 
Aber die Öffentlichkeitsarbeit stellt nicht das 
Um und Auf der Maßnahmen für das „EURO- 
PEAN ARCHITECTURAL HERITAGE YEAR" dar. 
Dazu bedarf es der praktischen Denkmalpflege, 
sohin iener Maßnahmen, die optisch wahrnehm- 
bar sind. 
Während im Jahre 1973 auf Bundesebene ein 
Betrag von 20,4 Millionen Schilling für die För- 
derung der praktischen Denkmalpflege zur Ver- 
fügung gestanden ist, konnte dieser Betrag im 
Jahre 1974 fast verdoppelt werden. Es wurden 
Subventionen im Gesamtumfang von 35 Millio- 
nen Schilling zur Förderung der praktischen 
Denkmalpflege ausgeschüttet, ein weiterer Be- 
trag in Höhe von 5 Millionen Schilling wurde für 
denkmalpflegerische Arbeiten an bundeseigenen 
Gebäuden verausgabt. 
lm Denkmalschutziahr 1975 wird voraussichtlich 
- das heißt, wenn es im Laufe des Jahres zu 
keinen Kürzungen kommt - ein Betrag von rund 
45 Millionen Schilling für die praktische Denk- 
malpflege investiert werden können. 
Zusammenfassend läßt sich daher feststellen: 
Die von den Fachleuten fertiggestellte Novelle 
zum Denkmalschutzgesetz entspricht „haarschorf" 
den Vorstellungen der internationalen Experten 
von einem wirksameren Denkmalschutz, wie er 
mit der Resolution l anvisiert wird. Diese legis- 
lative Maßnahme könnte zweifellos der Bei- 
trag zum „Jahr des Denkmalschutzes" seinl Die 
Entscheidung, ob sich die _an die Novellierung 
geknüpften Erwartungen für einen effizienten 
Denkmalschutz letztlich auch erfüllen, liegt bei 
den zuständigen politischen Gremien! 
Bewußt wendet sich die Zürcher Konferenz nicht 
nur an die Regierungen (Zentralstellen) der Mit- 
gliedstaaten des Europarates, sondern auch an 
die Regional- und Kommunalbehörden, weil eben 
einzelne Maßnahmen, die in den Resolutionen 
erwähnt werden, nur im Zusammenwirken mit 
den Lokalbehörden realisiert werden können. 
In einem diesbezüglichen Appell an die Ge- 
meindebehörden werden folgende Maßnahmen 
als vordringlich bezeichnet: 
a) Straßen und Plätze von besonderer geschicht- 
licher oder baukünstlerischer Bedeutung zu 
Fußgängerzonen mit Fahr- und Parkverbot zu 
erklären. 
b) Verbote von Reklame- und Firmenaufschrif- 
ten zu erlassen, durch welche geschützte Bau- 
ten oder Ensembles in ihrer Erscheinung be- 
einträchtigt werden könnten. 
c) Instandsetzung der erhaltungswürdigen Ge- 
bäude und - soweit erforderlich - Umwid- 
mung für eine andere adäquate Verwendung. 
d) Neubelebung erhaltungswürdiger Altstadttei- 
le durch Neuansiedlung geeigneter Gewer- 
bebetriebe. 
e) Verkabelung von Telefon- und Telegrafen- 
leitungen. 
f) Beseitigung des „Antennenwaldes" durch die 
Aufstellung von Gemeinschaftsantennen. 
g) Künstliche Beleuchtung der architektonisch 
oder historisch bedeutenden Bauten und Bau- 
gruppen. - 
h) Inkraftsetzung strenger Vorschriften, um un- 
kontrollierte Demolierungen in schutzwürdi- 
gen Zonen (Ortskernen) zu verhindern. 
i) Fachkundige Prüfung von Neubauproiekten, 
um eine maßstabgerechte Einordnung der- 
selben in das bestehende Gefüge der erhal- 
tungswürdigen Stadtteile zu gewährleisten. 
k) Instandsetzung von unansehnlich gewordenen 
Fassaden. 
Die Verantwortung für eine gesicherte Zukunft 
der sich im architektonischen Erbe manifestieren- 
den Vergangenheit ist unteilbar und trifft daher 
alle politischen Mandatare und angesprochenen 
Behörden in gleicher Weise. Nur viribus unitis 
kann bewältigt werden, was das Jahr 1975 jedem 
einzelnen an Einsicht, Verständnis, Engagement 
und „Goodwill" abverlangt. 
Videant consules, ne quid res publica detrimenti 
capiat! 
Ü Unser Autor: 
Min.-Rat Dr. Walter Hafner 
Leiter der Abteilung für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege im Bundesministerium für 
Wissenschaft und Forschung 
Generalsekretär des Österreichischen 
Nationalkomitees für das Jahr des 
Denkmalschutzes 1975 
Concardiaplatz 1 
1014 Wien
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.