auch ihre Brüche sowie die Voraussetzungen d
Produktion und die Auftraggeber berucks
tigtß" Wer das Thronsiegel des Salzburger Erzbi-
schofs Ortolf von Weißeneck (1343-1365) (Abb, 2)
mit dem seines Nachfolgers Pilgrim von Puchheim
(1365-1396) (Abb. 3) vergleicht, dem wird sicher-
lich - ganz abgesehen noch von jenem allgemei-
nen ßStilwandel um 1360170" - der abrupte Bruch
in der Darstellung des Siegelbildes auffallen.
Die Herrschersiegel des Mittelalters wurzeln im
allgemeinen stark in derTradition ihrerVorgänger.
So steht auch das Thronsiegel Ortolfs ganz in der
Uberlieferun Ein Vergleich unserer Abbildung
mit denen der Siegel Friedrichs von Walchen
(1270-1284). Rudolfs von Hohenegg (1284-1290),
Konrads von Praitenfurt (1291-1312), Wichards
von Polheim (1312-1315), Friedrichs von Leibnitz
(1316-1338) und Heinrichs von Pirnbrunn
(1338-1343)" zeigt dies deutlich. Das Bild des
Thronsiegels Ortolfs von Weißeneck - in der Zeit
der hohen Gotik geschaffen - entspricht damit in
allen wesentlichen Details dem der r-spä omani-
schenu Thronsiegel der Salzburger Erzbisch fe:
Der geistliche Würdenträger, bekleidet mit dem
Pontifikalornat und ausgezeichnet mit dem "Ab-
zeichen" der Metropoliten, dem Pallium, sitzt
streng frontal aufeinem Faltstuhl, über dessen Sitz
eine bis zum Boden herabreichende Zierdecke
liegt. Im Fond der Darstellung ist ein Thron-Velurn
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sichtbaras, nach außen wird sie durch die Umschrift
abgeschlossen. In seiner linken Hand hält der Erz-
bischof den mit der Curva nach außen gewendeten
Bischofsstab. die rechte hat er bis über die Hohe
der rechten Schulter erhoben: dabei ist die Hand
mit der lnnenfläche frontal nach vorne gelegt. der
mittlere und der Zeigefinger nach oben. der Dau-
men von der Hand weggestreckt. Kaum ein Gestus
wie dieser der rechten Hand des Erzbischofs wird -
nicht so sehr bei den Archäologen wie vielmehr bei
den Kunsthistorikern und auch vielen Historikern-
last ausnahmslos falsch gedeutet. Es ist kein Se-
gensgestus. es ist ein Hoheitsgestus. wie Thomas
Michels ausführlich dargelegt hat". Man braucht
doch nur an den Schluß der katholischen Messe zu
denken: Wenn hier der Bischof oder Priester seg-
net, dann hebt er doch die rechte Hand nach vorne
vor die Brust und legtsie nicht-uberderSchulter-
rückwarts; und er segnet entweder mit der ganzen
offenen Hand oder, falls er sich in den Sprech- und
Segensgesten der Antike auskennt", mit dem vom
Daumen ges zten Zeige- und Mittelfinger. Die
formale Herleitung des Hoheitsgestus der erhobe-
nen rechten Hand ist durch Nikolaus Schumacher
gebührend beschrieben wordena", sie braucht hier
nicht wiederholt zu werden. DES ist unmöglich und
auch nicht nö gic, meinte Michels mit Recht".
"alle Belege für die falsche, aber offensichtlich un-
ausrottbare Bezeichnung wSegensgestusi für Dar-
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stellungen zu sammeln, für die er nicht zutrifi
Selbstverstandlich gibt es im gesamten Bei
der christlichen Kunst genügend Beispiele fu
(richtige) Darstellung des Segensgestus im r
beschriebenen Sinne: die charakteristische
tung der bis über die Höhe der rechten Schulte
führten Hand aber ist gerade in den Herrschei
stellungen der mittelalterlichen Thronsiege
das zu bezeichnen. was ja Sinn und Zweck di
Bilder ist: Ausdruck und Geste herrscherli
Gewalt. (Bei einer moglichst ausführlichen E
sung des erhaltenen Materials wird bei den ge
chen Thronsiegeln auf die Unterscheidung
Stab und Hoheitsgestus einerseits und der Vl
scheinlichen DAbschwachung-s Stab und Bucl
dererseits besonders zu achten sein.)
Ureigenster Ausdruck der herrscherlichen Gc
ist das Thronen des Erzbischofs. Auf die natt
stischen und rituellen Bedeutungen des Sit
wie auch auf die Tradition des Thronens in de
tiken Kunst" braucht hier nicht naher einge
gen zu werden. Es ist aber festzuhalten: Wah
in Byzanz noch auf Jahrhunderte hinaus for
Rudimente der Antike bewahrt wurden und i
gedessen das Stehen wie auch das Fleiten füi
Basileus ublich blieb, wurde die Majestas
Thronenden in ihrer streng symbolischen Au
dung für das mittelalterliche deutsch-römi
Imperium zum einzig gültigen Kaiser- und l