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Volltext: Alte und Moderne Kunst XXIII (1978 / Heft 156)

auch ihre Brüche sowie die Voraussetzungen d 
Produktion und die Auftraggeber berucks 
tigtß" Wer das Thronsiegel des Salzburger Erzbi- 
schofs Ortolf von Weißeneck (1343-1365) (Abb, 2) 
mit dem seines Nachfolgers Pilgrim von Puchheim 
(1365-1396) (Abb. 3) vergleicht, dem wird sicher- 
lich - ganz abgesehen noch von jenem allgemei- 
nen ßStilwandel um 1360170" - der abrupte Bruch 
in der Darstellung des Siegelbildes auffallen. 
Die Herrschersiegel des Mittelalters wurzeln im 
allgemeinen stark in derTradition ihrerVorgänger. 
So steht auch das Thronsiegel Ortolfs ganz in der 
Uberlieferun Ein Vergleich unserer Abbildung 
mit denen der Siegel Friedrichs von Walchen 
(1270-1284). Rudolfs von Hohenegg (1284-1290), 
Konrads von Praitenfurt (1291-1312), Wichards 
von Polheim (1312-1315), Friedrichs von Leibnitz 
(1316-1338) und Heinrichs von Pirnbrunn 
(1338-1343)" zeigt dies deutlich. Das Bild des 
Thronsiegels Ortolfs von Weißeneck - in der Zeit 
der hohen Gotik geschaffen - entspricht damit in 
allen wesentlichen Details dem der r-spä omani- 
schenu Thronsiegel der Salzburger Erzbisch fe: 
Der geistliche Würdenträger, bekleidet mit dem 
Pontifikalornat und ausgezeichnet mit dem "Ab- 
zeichen" der Metropoliten, dem Pallium, sitzt 
streng frontal aufeinem Faltstuhl, über dessen Sitz 
eine bis zum Boden herabreichende Zierdecke 
liegt. Im Fond der Darstellung ist ein Thron-Velurn 
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sichtbaras, nach außen wird sie durch die Umschrift 
abgeschlossen. In seiner linken Hand hält der Erz- 
bischof den mit der Curva nach außen gewendeten 
Bischofsstab. die rechte hat er bis über die Hohe 
der rechten Schulter erhoben: dabei ist die Hand 
mit der lnnenfläche frontal nach vorne gelegt. der 
mittlere und der Zeigefinger nach oben. der Dau- 
men von der Hand weggestreckt. Kaum ein Gestus 
wie dieser der rechten Hand des Erzbischofs wird - 
nicht so sehr bei den Archäologen wie vielmehr bei 
den Kunsthistorikern und auch vielen Historikern- 
last ausnahmslos falsch gedeutet. Es ist kein Se- 
gensgestus. es ist ein Hoheitsgestus. wie Thomas 
Michels ausführlich dargelegt hat". Man braucht 
doch nur an den Schluß der katholischen Messe zu 
denken: Wenn hier der Bischof oder Priester seg- 
net, dann hebt er doch die rechte Hand nach vorne 
vor die Brust und legtsie nicht-uberderSchulter- 
rückwarts; und er segnet entweder mit der ganzen 
offenen Hand oder, falls er sich in den Sprech- und 
Segensgesten der Antike auskennt", mit dem vom 
Daumen ges zten Zeige- und Mittelfinger. Die 
formale Herleitung des Hoheitsgestus der erhobe- 
nen rechten Hand ist durch Nikolaus Schumacher 
gebührend beschrieben wordena", sie braucht hier 
nicht wiederholt zu werden. DES ist unmöglich und 
auch nicht nö gic, meinte Michels mit Recht". 
"alle Belege für die falsche, aber offensichtlich un- 
ausrottbare Bezeichnung wSegensgestusi für Dar- 
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stellungen zu sammeln, für die er nicht zutrifi 
Selbstverstandlich gibt es im gesamten Bei 
der christlichen Kunst genügend Beispiele fu 
(richtige) Darstellung des Segensgestus im r 
beschriebenen Sinne: die charakteristische 
tung der bis über die Höhe der rechten Schulte 
führten Hand aber ist gerade in den Herrschei 
stellungen der mittelalterlichen Thronsiege 
das zu bezeichnen. was ja Sinn und Zweck di 
Bilder ist: Ausdruck und Geste herrscherli 
Gewalt. (Bei einer moglichst ausführlichen E 
sung des erhaltenen Materials wird bei den ge 
chen Thronsiegeln auf die Unterscheidung 
Stab und Hoheitsgestus einerseits und der Vl 
scheinlichen DAbschwachung-s Stab und Bucl 
dererseits besonders zu achten sein.) 
Ureigenster Ausdruck der herrscherlichen Gc 
ist das Thronen des Erzbischofs. Auf die natt 
stischen und rituellen Bedeutungen des Sit 
wie auch auf die Tradition des Thronens in de 
tiken Kunst" braucht hier nicht naher einge 
gen zu werden. Es ist aber festzuhalten: Wah 
in Byzanz noch auf Jahrhunderte hinaus for 
Rudimente der Antike bewahrt wurden und i 
gedessen das Stehen wie auch das Fleiten füi 
Basileus ublich blieb, wurde die Majestas 
Thronenden in ihrer streng symbolischen Au 
dung für das mittelalterliche deutsch-römi 
Imperium zum einzig gültigen Kaiser- und l
	        
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