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Alle Transitwaaren werden in der Weise visitirt, dass Stich
proben bei jedem zehnten Colli vorgenommen werden.
Bei der Entdeckung von Contrebande wird unter Beschlag
nahme der Waare sogleich ein Protokoll aufgenommen und dem
Consulate, welchem das betreffende Schiff untersteht, in Ab
schrift mitgetheilt. Wenn der Beschuldigte die anscheinende
Contrebande rechtfertigen will, so kann er diess durch Vermitt
lung seines Consulates binnen 14 Tagen bei der Mauth auinel-
den, worauf die Sache beim Handelsgerichte verhandelt wird;;
lässt er aber jene Frist verstreichen oder wird er sachfällig, so
wird die Contrebande definitiv confiscirt.
Gegen die bezüglichen Entscheidungen der Provinz-Tribu
nale können sowohl der Beschuldigte als die Mauth an das
Handelsgericht in Constantinopel appelliren. Die Mauth kann,
statt die Confiscation vorzunehmen, sich mit der Partei auf eine
Geldstrafe abfinden, welche nicht kleiner als der doppelte Zoll
sein darf.
Waaren, welche nach einem Jahre noch nicht aus der Mauth
abgeholt sind, werden unter gewissen Formalitäten und unter
Intervention der Consultate eröffnet und verkauft.