über Wels bis zur Donau und dann nach
Linz oder über Krems nach Wien. Die
Meister, welche in solcher Weise ihre
Waren absetzten, nannte man „Wasser-
hafner" und je nach der Farbe ihrer Erzeug-
nisse auch „Weiß-, Blau-, Grün- oder Bunt-
hafner". Nach Linz fuhren sie gewöhnlich zu
Ostern, nach Krems auf den Simoni-Markt
und nach Wien zu Johanni. Für diesen Ver-
kauf auf den verschiedenen Jahrmärkten
galten besondere Bestimmungen, die den
Schutz der dort ansässigen Geschäftsleute
bezweckten und so den freien Handel im
gewissen Sinne einschränkten. So verfügte
die Welser Hafnerordnung vom Jahre 1584,
daß die Gmundener Hafner nur während des
Jahrmarkts, so lange die Freiung währte, in
Wels feilhalten durften. Was sie in dieser -
Zeit nicht verkaufen konnten, mußte stracks Rmde Ffasch" m" ?i"""h'a"b""e"
von dannen geführt und durfte keinesfalls zu Schmß 11),: SJÄZ"QZEQ,",ZLZZ;Z'" "so"
Wels eingelagert werden. Auch sollten die
Verkaufshütten der Gmundener I-Iafner, für deren Aufrichtung sie den
„gewöhnlichen Lösepfenning" bezahlten, nicht vor denen der Welser, sondern
nach denselben aufgestellt werden. Diese Bestimmungen wurden durch eine
{614 errichtete „absonderliche Hafnerordnung" dahin abgeändert, daß die
Gmundener I-Iafner von nun ab das-
jenige Geschirr, was sie auf dem
Welser Markte nicht anbringen
konnten, durch 8 bis I4 Tage danach
dort einsetzen durften. Dagegen
sollte keiner von ihnen bei sonstiger
Strafe, „mehr denn ein Fuder Höfen-
geschirr" in Zukunft auf den Markt
bringen.
III. WERKSTÄTTEN UND
MEISTER.
Gmunden zählte im Jahre x594
sieben Meister, die sich 1625 auf
vier, 1747 auf drei reduzierten. Die
Besitzerreihe auf den einzelnen
Hafnerhäusern ist folgende:
1. I-Iafnerhausffarrhofgasse28,
Teller mit Blaumalerei. Nach x75o. Im Besitz
des Verfassers früher Spitalviertel, Pfarrgasse 84.