und trotz der Kürze von voll-
kommen ausreichendem prakti-
schen Nutzen sind die Abschnitte
über technisches Zeichnen: Pro-
jektionslehre (Vonderlinn), per-
spektivisches Zeichnen (Trunk)
und das architektonische Zeichnen
(Statsmann). Jedes dieser Kapi-
tel, für sich betrachtet, wird einem
oft vernommenen Wunsche ent-
sprechen. Macht
RlQlSAUSSCI-IREIBEN
_ FÜR EIN TRINKGE-
FASS. Das Königlich Würt-
tembergische Lanclesgewerbe-
museum in Stuttgart erläßt ein
Preisausschreiben für ein belie-
biges Trinkgefäß aus scharf ge-
brannter Keramik oder aus Glas,
hauptsächlich für Bier oder für
Wein, mit oder ohne Deckel aus
Versuchsschule für den Zeichenunterrichtv (Knaben und Mädchen geeignetem MateriaL Gemeint
im Alter von g bis r4 Jahren) Professor Ciiek, Freies plastisches
Schaffen (Arbeit eines xzjährigen Mädchens)
ist ein Einzeltrinkgefäß, also kein
Vorrats- oder Gießgefäß, auch
kein Gefäß für den Massenumtrunk. Ein Auf bewahrungsgef äß (Kanne, Krug oder Flasche)
ist nur dann als
Beigabe statt-
haft, wenn es
sich um ganze
Gefäßsätze han-
delt, die eben-
falls zugelassen
sind und dann
auch eine Unter-
lagsplatte haben
können. Die
Wahl des Ma-
terials der Tech-
nik und des De-
kors ist vollständig den
Bewerbern überlassen;
es wird nur auf ein-
wandfreie Materialbe-
handlung, konstruktive
Zweckmäßigkeit sowie
auf richtige Schmuck-
behandlung gesehen.
Bedingung ist ein selb-
ständiger, künstleri-
scher Entwurf und eine
Versuchsschule für den Zeichenunzerricht (Knaben und Mädchen im Alter
von g bis 14 Jahren) Professor Ciiek,
technisch einwandfreie Freies architektonisches Schaffen (Mühle, Arbeit eines Izjährigen Knaben)