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Erst bei der allerneuesten Baugruppe ist es zur Einführung gelangt. Im Falle
des Rückkaufs fährt der Eigentümer besser, als es beim Erbbaurecht möglich
ist, erhält er doch den vollen Kaufpreis abzüglich einer kleinen Abnutzungs-
quote zurückvergütet, während beim Erbbaurecht das Bauobjekt nach Ablauf
der Baupacht entweder ohne jedwede Entschädigung (in Frankfurt, Leipzig,
allgemein in England) oder gegen Erstattung eines Bruchteils des Wertes
(Halle 25 Prozent) an den Grundeigentümer (Privatperson, Korporation,
Gemeinde, Staat) zurückfällt. - Grundsätzlich wurde festgelegt, daß bei
Erwerbung von Eigenheimen dieser Art nur Angehörige jener Volkskreise
Berücksichtigung finden sollten, die in erster Linie hier in Betracht kommen,
daß ferner kinderreiche Familien, die bekanntermaßen bei der Wohnungs-
suche meist sehr übel daran sind, zu bevorzugen seien, daß endlich religiöses
wie politisches Glaubensbekenntnis des Erwerbsaspiranten nicht in Betracht
gezogen werden dürfe. - Was die Sterblichkeit, zumal die Kindersterblichkeit
betrifft, so war sie anfangs in sämtlichen Anlagen ziemlich bedeutend. Das
geht indes nicht aufs Konto der Häuser, vielmehr auf das des Umstandes,
daß bei kinderreichen Familien der wirtschaftlich schwachen Berufsklasse
durchschnittlich überhaupt mehr Kinder sterben als in den vermöglicheren.
Die Sache änderte sich indes im Laufe der Jahre ganz wesentlich, so daß
heute die Gesundheitsverhältnisse dieser ausschließlich von wirtschaftlich
Abb. xö. Gemeinnützige Bauumernehmungen der Stadt Ulm. Einfamilien-Doppelhäuser, Römerstraßen-Quartier.
Architekt: Reg-Baumeister Holch. Preis pro Haus samt Garten 7000 Mark
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